63 Prozent der Migranten mit entzogenem Asylstatus bleiben hier

Auch wenn Geflüchtete ihr Asylrecht verspielen, bleiben sie in der Regel hier. Das soll sich ändern, doch in der Praxis harzt es.

Es kommt immer wieder vor, dass Asylsuchende in der Schweiz ihren Status verlieren: Dies kann etwa dann passieren, wenn eine Person in ihr Heimatland reist, wo sie angeblich verfolgt wurde, wenn sie ihren Status mit falschen Angaben erschlichen hat oder wenn sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Insgesamt 924 Personen verloren so zwischen 2019 und 2023 ihren Anspruch auf Asyl, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.

Ohne politische Gründe geflüchtet?

Den grössten Anteil dabei stellten Menschen aus Eritrea dar, von denen insgesamt 116 ihr Recht auf Asyl verspielten. Denn viele von ihnen unterstützen offen das Regime, vor dem sie zu fliehen vorgeben. Diese Personen sorgen bei der Bevölkerung und der Politik für Unmut, wenn sie sich politisch hier exponieren und das Regime teils mit Stöcken und Fäusten gegen regierungskritische Demonstranten verteidigen wie etwa im September in Opfikon.

Dies stösst Ständerat Andrea Caroni (FDP) sauer auf. Der Appenzeller hat einen Vorstoss eingereicht, der fordert, dass Unterstützer der politischen Führung im «Nordkorea von Afrika» ihr Recht auf Aufenthalt in der Schweiz verspielen. Dies soll auch für andere Nationalitäten gelten. «Solche Personen werfen ein sehr schlechtes Licht auf unser Asylsystem und machen den Goodwill für echte Flüchtlinge kaputt», wird er zitiert. Sein Vorstoss wurde vergangene Woche vom Parlament angenommen.

Die meisten bleiben trotzdem hier

Doch wie die Zeitung unter Berufung auf Zahlen des Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter berichtet, verlassen längst nicht alle Personen, die ihr Asylrecht verlieren, das Land auch wirklich: Insgesamt 572 Personen oder 62 Prozent der 924 Betroffenen bleiben trotz Verbot in der Schweiz.

«Es braucht viel, dass jemand seinen Asylstatus verliert. Es ist ein ganz schlechtes Zeichen, wenn jemand dann trotzdem bleiben kann», sagt dazu Mitte-Nationalrat Nicolo Paganini. Und SVP-Nationalrat Pascal Schmid poltert: «Wenn der Vollzug nicht funktioniert, verkommt der Rechtsstaat zur Farce. Bei einem Asylwiderruf muss die Person das Land ohne Wenn und Aber verlassen.»

Doch dem stehen auch die Kantone im Weg, welche den Betroffenen ihre Aufenthaltsbewilligung entziehen müssten, was die Migrationsämter nur selten täten. Denn fast 40 Prozent der Betroffenen haben den Status C, leben also schon lange hier. Zusätzlich erschwerend kommt hinzu, dass die Schweiz und Eritrea kein Rückführungsabkommen haben. Und wer nicht will, wird von der afrikanischen Diktatur nicht zurückgenommen.

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