Viel zu viele PS: Neuer Prüfstand überführt Fiat-500-Fahrer
In Werdenberg hat die Polizei einen Fiat 500 wegen nicht eingetragener Änderungen stillgelegt. Das Auto war fast 80 Prozent stärker als erlaubt. Der Fahrer wurde angezeigt.
Die Kantonspolizei St. Gallen hat Ende Mai 2024 einen eigenen Leistungsprüfstand in Betrieb genommen. Mitte Juni wurde das erste Fahrzeug auf dem Prüfstand gemessen, wobei eine erhebliche Leistungssteigerung von fast 80 Prozent festgestellt wurde. Infolgedessen wurde das Auto stillgelegt und der Fahrzeughalter bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Am Fahrzeug wurden mehrere nicht eingetragene Änderungen entdeckt
Am 11. Juni stoppte eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen in einer Gemeinde im Werdenberg einen Fiat 500 zur Kontrolle. Bei der technischen Überprüfung des Fahrzeugs wurden mehrere nicht eingetragene Änderungen entdeckt.
Dazu gehörten nicht typgerechte Felgen, ein abgefahrener Reifen, eine veränderte Fahrzeughöhe, eine nicht typgerechte Bremsanlage, Teile der Lenkgeometrie, ein nicht eingetragenes aerodynamisches Anbauteil (Frontspoiler) sowie Modifikationen am Abgassystem und an Motorkomponenten (Turbolader, Ladeluftkühler, Popoff-Ventil). Das Fahrzeug wurde daraufhin vor Ort stillgelegt und polizeilich sichergestellt.
Illegale Leistungssteigerung von fast 80 Prozent
Zwei Tage später führten Spezialisten der Verkehrspolizei auf dem Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St. Gallen eine Leistungsmessung durch. Diese ergab, dass der Motor eine aktuelle Leistung von 177,5 kW (241 PS) aufwies, während laut Fahrzeugausweis lediglich 99 kW (134 PS) erlaubt sind.
Dies entspricht einer Leistungssteigerung von 79,85 Prozent. Eine derart signifikante Leistungssteigerung von mehr als 20 Prozent erfordert entweder einen Nachweis des Fahrzeugherstellers oder eine Einzelabnahme, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu bestätigen.
Das Auto wurde endgültig stillgelegt
Der 47-jährige Fahrzeughalter wurde bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen angezeigt. Das Auto wurde endgültig stillgelegt und darf erst wieder auf die Strasse, wenn die entsprechenden Nachweise erbracht und eine erneute Prüfung durch das Strassenverkehrsamt erfolgt sind.