2-Zimmer-Wohnung kostet pro Monat 10'840 Franken
Eine möblierte Neubauwohnung im Kreis 6 wird für über 10'000 Franken pro Monat vermietet. Das 120 Quadratmeter grosse Business-Apartment verspricht Luxus pur.
Ein «luxuriöses Apartment» an einem «Wohnort der Extraklasse»: Am Engweg 8 im Kreis 6 wird derzeit eine 120 Quadratmeter grosse Wohnung vermietet. Der Haken: Das neben dem Schindlergut gelegene, möblierte Business-Apartment mit einem Schlafzimmer kostet pro Monat 10'840 Franken pro Monat. Inkludiert sind dafür zwei Parkplätze, Wifi- und TV-Abo sowie eine 14-tägliche Grundreinigung der ganzen Wohnung.
Die «geradlinige Architektur» und die «puristische Inneneinrichtung» seien für «den Liebhaber von dezentem Luxus auf höchstem Niveau» gedacht, schreibt die Firma hinter dem Inserat, Cosmopolitan Apartments AG. Das Unternehmen, das im Kanton Schwyz beheimatet ist, vermietet in Zürich, Thalwil und Horgen Dutzende Wohnungen, die zwischen 2990 und 10'900 Franken pro Monat kosten. Alleine im Seefeld sind es an der Baurstrasse 29 deren 23 Wohneinheiten.
«Solche Bauten veröden die Innenstadt»
Das Unternehmen wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen. Für Walter Angst vom Mieterinnen- und Mieterverband ist der Mietpreis von über 10'000 Franken pro Monat aber bloss logische Konsequenz der explodierenden Mietpreisspirale in Zürich: «Wenn Familienwohnungen an der Austrasse mit der gleichen Wohnfläche für 6000 Franken vermietet werden können, explodiert auch der Preis von Serviced Apartements.»
Solche Bauten verödeten die Innenstadt, sagt Angst. «Ich kenne Mieterinnen und Mieter, die vor dem Bau solcher Luxuswohnungen in schönen, alten Häusern zu einer günstigen Miete gewohnt haben.»
«Bombengeschäft» der Anbieter
Zur Erinnerung: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat erst kürzlich schärfere Regeln für solche Airbnb- und Business-Apartments gutgeheissen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Laut Walter Angst würden die Betreiber der Apartments ein «Bombengeschäft» machen. Ein Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht sei daher sehr wahrscheinlich.
«Wir warten schon länger darauf, dass der Vorsteher des Hochbaudepartements, André Odermatt, bei Bauprojekten eine Voranwendung der noch nicht rechtswirksamen Regelung sehr ernsthaft prüft», sagt Angst. «Wenn die Stadt Zürich auf der Basis der angestrebten Wohnschutzregelungen schon vor 2010 – dem Erstellungsjahr des Gebäudes – Massnahmen im Rahmen der Baubewilligung hätte ergreifen können, würde dort heute ein anderes Haus mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern stehen.»