Im zweiten Anlauf muss es klappen

Anwälte, Treuhänderinnen und andere Finanzberater schaffen es nicht, sich selbst zu zügeln. Deshalb braucht es nun eine strengere Regulierung.

im zweiten anlauf muss es klappen

Der Bundesrat will die dunklen Ecken des Schweizer Finanzplatzes besser ausleuchten: Eingangshalle des Bundeshauses 2017.

Vor acht Jahren kamen Geschäftsanwälte und Treuhänder in den Fokus der Geldwäschereibekämpfung. Medienrecherchen zu den Panama Papers zeigten, wie einige eine Gesetzeslücke nutzen und ihre Dienste auch Kriminellen zur Verfügung stellen. Eine Expertengruppe des Bundes bestätigte daraufhin, dass gewisse Tätigkeitsfelder dieser Berufsgruppen «hochgradig anfällig» seien für Geldwäscherei, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung von Briefkastenfirmen.

Trotzdem darf ein Schweizer Finanzberater noch immer eine Briefkastenfirma für eine Drittperson organisieren, ohne abzuklären, wer der Kunde überhaupt ist. Auch muss er nicht systematisch nachfragen, woher die Vermögenswerte kommen, die allenfalls mit der Firma verwaltet werden. Es seien nur schwarze Schafe, die diesen blinden Fleck ausnützten, tönte es bislang aus der Branche. Deshalb sei es nicht nötig, Sorgfaltspflichten für solche Tätigkeiten einzuführen. Diese führten nur zu unverhältnismässigem Mehraufwand und gefährdeten das Berufsgeheimnis.

Liest man nun die internen Berichte aus der Zentrale der Schweizer Geldwäschereiabwehr, dann kommt man zu einem anderen Schluss: Es gibt durchaus ein Muster, wonach Anwältinnen und Treuhänder auch heute noch regelmässig Grenzen überschreiten. Manchmal bewegen sie sich dabei innerhalb der Gesetzeslücke, manchmal ausserhalb.

Die Branche hatte nun lange genug Zeit, sich selbst zu zügeln und mit den bestehenden Mitteln der Selbstregulierung für mehr Ordnung zu sorgen. Offenbar reichen diese Mittel nicht aus. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat einen zweiten Versuch startet, Finanzberater stärker in die Pflicht zu nehmen. Auf die Bedenken der Branche hat er Rücksicht genommen und etwa das Anwaltsgeheimnis explizit geschützt.

Es ist zu hoffen, dass ihm das Parlament nun folgt. Nicht nur, weil die Gesetzesänderung das Risiko für Finanzskandale senkt – sondern auch, weil sie den Kritikern der Schweiz den Wind aus den Segeln nimmt. Schon 2027 werden unsere Regeln das nächste Mal einer internationalen Länderprüfung unterzogen.

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