Robert Sesselmann: Der SPIEGEL siegt vor Gericht gegen AfD-Landrat
Robert Sesselmann, erster Landrat der AfD, mochte Fragen des SPIEGEL nicht so recht beantworten. Jetzt muss er es, beschloss das Verwaltungsgericht.
Robert Sesselmann: Der SPIEGEL siegt vor Gericht gegen AfD-Landrat
Für die SPIEGEL-Redaktion war es ein normaler Vorgang: Sie wollte über einen Landrat schreiben, deshalb stellte sie Fragen zu seiner Arbeit. Die Antworten allerdings waren ungewöhnlich spärlich, ausweichend, unvollständig, manches wurde gar nicht beantwortet. Robert Sesselmann, erster AfD-Landrat der Republik, wollte offenbar nicht Auskunft geben.
Unser Redakteur zog deshalb gegen den Landkreis Sonneberg vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat jetzt eine einstweilige Anordnung erlassen und entschieden: Der Landkreis muss 15 Fragen beantworten.
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Das Gericht verweist in seinem Beschluss auf das Thüringer Pressegesetz, das Behörden verpflichtet, Medien »die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen«. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde an das Thüringer Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Wahlversprechen hinterfragen
Sesselmann war im Juni 2023 ins Amt gekommen, seine Wahl erregte großes Aufsehen. Im Frühjahr 2024 wollte die Redaktion seine Amtsführung beschreiben und prüfen, welche Wahlversprechen der AfD-Politiker eingehalten hat.
Sesselmann spricht selten mit Medien, die er als »Systemmedien« bezeichnet. Die Redaktion schickte deshalb Fragen an die Pressestelle des Landkreises: Wie viele Mitarbeiter haben seit dem Amtsantritt des AfD-Politikers das Landratsamt verlassen? Wurden Stellen für Sozialarbeiter in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften gekürzt? Was hat der Landrat getan, um kriminelle Asylbewerber abzuschieben? Und viele andere Fragen mehr.
Sie wurden »teils ausweichend, teils unvollständig und teils gar nicht beantwortet«, so trug es der SPIEGEL vor Gericht vor. Der Landkreis war anderer Meinung und sah sich nicht weiter in der Pflicht. Er nannte unterschiedliche Gründe. Die Antworten seien ausreichend, die Fragen ungenau, oder der Landkreis sei unzuständig.
Das Verwaltungsgericht folgte weitestgehend der Argumentation des SPIEGEL. In dem 15-seitigen Beschluss hält es an mehreren Stellen fest, dass eine Frage nicht hinreichend beantwortet worden sei. Das Gericht ordnete an, der Landkreis habe »vollumfänglich und wahrheitsgemäß in schriftlicher Form« Auskunft zu erteilen.
Der Artikel ist damals übrigens trotzdem erschienen. »Der Praxisschock des Robert Sesselmann« lautet die Überschrift. Weiter hieß es: »Er wollte Verhandlungen mit Putin, die Grenze schließen und raus aus dem Euro. In der Praxis scheitert Robert Sesselmann, erster AfD-Landrat Deutschlands, schon an einer Natursteinmauer.«