Falsche Visa für Afghanen und Syrer: Welche Mitverantwortung trägt Baerbock?
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne): Was wusste sie von der Visa-Vergabe an Menschen mit falschen Papieren? Welche Verantwortung hat sie für mögliche Straftaten, die eingeschleuste Menschen begehen?
Schon seit über einem Jahr wird gegen Beamte des Auswärtigen Amts ermittelt. Der Verdacht, über den zuerst das Magazin Cicero berichtet hatte: Sie sollen Mitarbeiter des deutschen Konsulats im pakistanischen Islamabad angewiesen haben, einem Mann namens Mohammad G. ein Visum für Deutschland auszustellen – im Wissen, dass sein Pass gefälscht war. Jetzt berichtet Focus, dass in den vergangenen fünf Jahren Tausende Menschen mit solch fehlerhaften Dokumenten auf Weisung des Außenministeriums hin nach Deutschland eingereist sein sollen. Mehrere deutsche Botschaften und Konsulate sollen in den Skandal verwickelt sein. Die meisten Eingereisten sollen später in Deutschland Asyl beantragt haben.
Nun steigt auch der Druck auf Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) persönlich. Im Raum stehen Fragen wie diese: Wiesen Beamte ihres Ministeriums die Botschaftsmitarbeiter aus ideologischen Gründen an, trotz aller Bedenken die Visa auszustellen? Oder handelt es sich möglicherweise um großflächige Korruption – wie in der Visa-Affäre unter dem ehemaligen Grünen-Außenminister Joschka Fischer? Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilt die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Karen Häußer, mit: Zum Schutz der derzeit noch andauernden Ermittlungen könne man genauere Informationen nicht herausgeben. Es gelte der gleiche Sachstand wie Mitte Juni, als es gegenüber der Berliner Zeitung hieß: Ein Ermittlungsabschluss sei „derzeit noch nicht absehbar“.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter will derweil laut einer Mitteilung seiner Fraktion wissen, ob „dies alles“ mit Baerbocks Billigung geschah „oder sich hier Teile der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt verselbstständigt haben“. Beides kann für die Außenministerin schwerwiegende Konsequenzen haben – sollte sie eine Rechtsbeugung gebilligt haben, hätte sie sich mitschuldig gemacht. Sollte sie vom mutmaßlich kriminellen Treiben ihrer Mitarbeiter nichts gewusst haben, stellt sich die Frage, ob sie das Haus noch führt. In beiden Fällen wäre offen, ob sie noch als Ministerin geeignet ist.
„Offensichtlich handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern nur um die Spitze des Eisberges“, sagt Keuter weiter. Zur Klärung der Vorwürfe müsse sich Baerbock „zeitnah hierzu im Bundestag äußern“, meint er. Doch es ist nicht nur die Rechtsaußen-Opposition der AfD, die von Baerbock eine umfassende Stellungnahme zu den Vorgängen in ihrem Ministerium fordert. Innerhalb der Ampel ist es FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der auf dem Kurznachrichtendienst X verlangt, die Ministerin „sollte sich umfassend und unverzüglich erklären“.
Bislang spricht das Auswärtige Amt indes nur von Einzelfällen, auf die man intern mit „organisatorischen Maßnahmen“ reagiert habe. Welche das genau sind, ist unklar. Neben einem ehemaligen Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums stellte seinerzeit auch die AfD-Bundestagsfraktion Strafanzeige. Daher ermittelt zeitgleich die Staatsanwaltschaft Cottbus in der Sache.
Schon vergangenes Jahr hatte es eine Sitzung im Bundestag gegeben, bei der Baerbock zu den Ermittlungen in der Visa-Affäre befragt wurde. Im April 2023 wedelte der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron mit einer ausgedruckten E-Mail aus dem Auswärtigen Amt, in der gefordert wird, für Mohammad G. trotz aller bekannten Bedenken ein Visum auszustellen. „Ist das Ihre Politik?“, fragte er Baerbock. „Machen Sie das absichtlich oder machen das die Beamten, ohne dass Sie das wissen, und Sie haben überhaupt keinen Überblick darüber, was in Ihrem Hause passiert?“ Inzwischen ist Bystron Europaabgeordneter in Brüssel. Derzeit wird gegen ihn aufgrund des Verdachts ermittelt, er könnte Gelder aus Russland angenommen haben.
Die Außenministerin lavierte daraufhin herum, sie habe sich mit ihren Mitarbeitern „den Kopf darüber zerbrochen, wie wir in einer Situation, wo ein terroristisches Regime wie die Taliban seine eigene Bevölkerung terrorisiert, wie wir irgendwie dafür sorgen können, dass wir Menschen herausholen können, auch wenn es (sic!) alles abgeriegelt wird“. Deswegen habe sie mit den Pakistanern „eine Vereinbarung getroffen, dass Menschen über ihre Grenze kommen können, auch wenn sie keine Pässe haben“, denn Pässe würden dort nicht ausgestellt. Als ihr Ministerium Hinweise auf Fälschungen erhalten habe, habe es „unverzüglich“ das Aufnahmeprogramm für Ortskräfte gestoppt und zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen eingeführt.
Der Hintergrund: Zuvor hatten das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium zusammen mit NGOs wie Kabul Luftbrücke und Pro Asyl die Ausreise afghanischer Ortskräfte nach Deutschland organisiert, die sich nach der Machtübernahme der Taliban nach Pakistan oder in den Iran abgesetzt hatten. Auch gefährdete Justizangehörige sollen darunter gewesen sein. Durch eine Recherche des Cicero kam jedoch heraus: Was die angeblichen Juristen angeht, handelte es sich bei knapp der Hälfte um Scharia-Richter, die im islamistischen Afghanistan der Taliban kaum eine gefährdete Gruppe sein dürften. Kurz darauf setzte Außenministerin Baerbock das Aufnahmeprogramm aus.
Jetzt aber dürften sich noch weitere Fragen stellen, die Baerbock in Bedrängnis bringen könnten. Etwa: Was ist, wenn ein Teil der mit mutmaßlich falschen Visa eingereisten Migranten auf deutschem Boden Straftaten begangen hat? Haben Beamte der Grünen-Politikerin womöglich sogar Messerangreifer ins Land geholt? Die Berliner Zeitung fragte bei der Berliner Staatsanwaltschaft nach, ob etwas über mögliche Straftaten der Eingereisten bekannt ist. Von dort hieß es, aufgrund der laufenden Ermittlungen werde generell keine „inhaltliche Stellungnahme“ abgegeben. Das habe man im Übrigen auch nicht gegenüber dem Focus getan.