«Ich betrachte es als Farce,was hier stattfindet»: Thüringens AfD-Chef Björn Höcke steht abermals wegen einer verbotenen Parole vor Gericht

«ich betrachte es als farce,was hier stattfindet»: thüringens afd-chef björn höcke steht abermals wegen einer verbotenen parole vor gericht

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke stand am Montag erneut vor Gericht in Halle an der Saale. Christian Mang / Reuters

Diesmal kann sich Björn Höcke nicht damit rausreden, er habe die Strafbarkeit der SA-Losung «Alles für Deutschland» nicht gekannt. Denn als er am im Dezember 2023 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Gera «Alles für» ins Publikum rief und dann den Arm hochschwang, womöglich damit die Menge «Deutschland» ergänzt, da wusste er bereits, dass eine Anklage gegen ihn wegen genau dieser Parole vorliegt. Spielte er also bewusst mit dem Feuer? Höcke leugnet das. Die Gestik sei spontan gewesen, sagt er an diesem Montag im Landgericht Halle, keine Einladung an das Publikum.

Angeklagt ist der 52-Jährige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches. Für das erste Mal – im April beteuerte Höcke vor dem Landgericht, er habe die Strafbarkeit der Parole nicht gekannt – wurde er im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Jene Verurteilung betraf einen Wahlkampfauftritt in Merseburg im Mai 2021.

Mit einiger Berechtigung liesse sich fragen, warum es bis zur Hauptverhandlung drei Jahre gedauert hat. Zu ermitteln war jedenfalls nichts – es gibt ein Video von der Veranstaltung. Die AfD äussert den Verdacht, dass es einen Zusammenhang mit den Wahlen gebe, also eine politische Justiz, die der Partei gezielt schaden wolle.

Der Vorwurf, die Justiz sei politisch

Das Jahr 2024 hat neben der Europawahl auch drei Landtagswahlen im deutschen Osten zu bieten. Am kommenden Wochenende hat die AfD zudem ihren Bundesparteitag. Die Europawahl hat allerdings inzwischen gezeigt, dass die AfD-Wähler auch dann ihr Kreuz bei der Rechtsaussenpartei machen, wenn deren Vertretern strafbares Verhalten vorgeworfen wird.

Auch am Montag dauert die Verlesung der Anklage kaum eine Minute. Der Sachverhalt ist klar. Höcke soll am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD in einer Waldgaststätte im thüringischen Gera vor 350 Leuten die Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben.

«Alles für Deutschland» ist in Deutschland verboten. Im Jahr 2006 hat es dazu auch eine Verurteilung gegeben, weil diese Losung im Nationalsozialismus von der SA benutzt wurde. Doch bevor es zur Verlesung der Anklage kommt, müssen mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt werden. Das kostet Zeit.

Vier Anträge und Unterbrechungen

Ursprünglich waren die beiden Verfahren verbunden worden und sollten gemeinsam abgehandelt werden. Dies verhinderten Höckes drei Anwälte jedoch, indem sie vorbrachten, einer von ihnen, der neu hinzugekommen sei, habe noch keine Zeit gehabt, sich einzuarbeiten. Kurioserweise ist jener Verteidiger bei dem Prozess, für den er sich angeblich einlesen musste, nicht mehr dabei.

Vier Anträge stellt die Verteidigung vor Verlesung der Anklageschrift – das Gericht sei nicht zuständig, das Verfahren verstosse wegen massiver Vorverurteilung gegen Höckes Menschenrechte, Höcke komme wegen des Zeitaufwands gar nicht mehr zum Arbeiten, zudem geniesse er Indemnität. Dass die Verfahren erst verbunden und dann wieder getrennt wurden, soll nun die Unzuständigkeit des Gerichts begründen. Zuvor hatte die Verteidigung schon erfolglos versucht, den Richter für befangen erklären zu lassen.

Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut, aber effizient ist sie nicht. Nach nicht einmal einer Stunde wird die Verhandlung für anderthalb Stunden unterbrochen, denn bevor das Gericht über die vier Anträge entscheiden kann, muss die Staatsanwaltschaft gehört werden. Diese beantragt nach der Pause erwartungsgemäss die Ablehnung aller Anträge. Sodann folgt die nächste Unterbrechung, denn nun muss das Gericht über die Anträge entscheiden.

Höcke: «Ich bin erschüttert über das erste Urteil»

Rechtsstaatlich mag alles sauber zugehen, doch zeigt sich hier wieder einmal, wie leicht Instrumente der Strafprozessordnung instrumentalisiert werden können. Schliesslich werden die Anträge vom Gericht abgelehnt, und die eigentliche Verhandlung kann beginnen.

Höcke will sich äussern. Er sagt, er sei «erschüttert» über das erste Urteil. Es sei falsch. «Leider erwarte ich einen weiteren Schuldspruch», so der 52-Jährige. Ja, er habe damals in Gera gewusst, dass er bald vor Gericht stehen würde, deswegen habe er ja den Satz nicht vollendet.

Ihm sei nicht klar gewesen, dass einige aus dem Auditorium «Deutschland» rufen würden. Aber er habe ein Störgefühl, wenn er vorsorglich schweigen müsse. Gerade für einen Oppositionspolitiker müsse doch das Recht auf Meinungsfreiheit zentral gesetzt werden.

«Ich betrachte es als Farce, was hier stattfindet», sagt Höcke. «Ich bin der festen Ãœberzeugung, dass ‹Alles für Deutschland› nicht strafbar sein kann, es ist eine Allerweltsformel.»

Die Polizei hatte das Video beim Surfen im Internet gefunden

Wie kam es eigentlich zu der Anklage? Dazu wird eine Zeugin gehört, 35 Jahre alt, Polizeibeamtin. Sie war es, die das Video der Veranstaltung bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, um es rechtlich einschätzen zu lassen. Nach ihrer Überzeugung diente Höckes Handbewegung dazu, die Zuhörer zu animieren, die verbotene Parole zu vervollständigen.

Die Veranstaltung, das war der «Stammtisch» der AfD Gera in einer Waldgaststätte. Die Polizei war anwesend, hatte aber keine Straftaten bemerkt. Die Polizei hatte das Video mit Höcke beim Surfen im Internet auf dem linken X-Account «Ostthüringer Divan» gefunden. Die Beamtin erstattete eine «Ereignismeldung». Eine Strafanzeige von aussen gab es nicht.

Höcke wird befragt. Ob er bemerkt habe, dass er gefilmt wurde. «Ja, das ist üblich.» Ob er damit gerechnet habe, dass das Publikum seine unbeendete Formel vervollständigt. «Nein.» Ob er es für möglich gehalten habe. Juristisch seien das zwei Paar Schuhe, «mit etwas rechnen» und «etwas für möglich halten». Es wird jetzt sehr kleinteilig. Ob jedermann bei der Veranstaltung Zutritt hatte. Ob auch Politiker anderer Parteien aufgetreten seien. Und so weiter. Dann soll das Video gezeigt werden, damit sich jeder eine Meinung über die Geste bilden kann: Aufforderung, die Formel zu ergänzen, oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft besteht darauf, das Video in voller Länge – fast anderthalb Stunden – abzuspielen.

(Die Verhandlung dauert an. Der Bericht wird ausgebaut.)

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