Überraschung am Bundesgericht: Beschwerde gegen Isabel Garcia gutgeheissen
Eine Mehrheit der obersten Richter vertrat die Meinung, dass die Wählenden in Zürich in die Irre geführt worden sind. Nun muss das Zürcher Verwaltungsgericht über die Politikerin urteilen, die von der GLP zur FDP gewechselt ist.
Eine Mehrheit der obersten Richter vertrat die Meinung, dass die Wählenden in Zürich in die Irre geführt worden sind. Nun muss das Zürcher Verwaltungsgericht über die Politikerin urteilen, die von der GLP zur FDP gewechselt ist.
Isabel Garcia erntete viel Unverständnis für ihren Wechsel von den Grünliberalen zu den Freisinnigen.
Isabel Garcias Zukunft im Zürcher Kantonsrat ist unsicher. Die fünf Bundesrichter der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung haben am Mittwochmorgen über eine Beschwerde gegen die Wahl Garcias im Februar 2023 geurteilt. Die Stadtzürcher Politikerin war elf Tage danach von der GLP zur FDP gewechselt, was für viel Empörung sorgte.
Die Bundesrichter berieten den Fall öffentlich, was sehr selten ist. Und sie demonstrierten, dass sie sich in der Beurteilung des Falls Garcia nicht einig waren.
Zwei Richter stellten sich auf den Standpunkt, dass gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier ohne Weisung stimmen. Sie beriefen sich also auf den Grundsatz des freien Mandats oder Instruktionsverbots.
Der Schritt von Isabel Garcia könne, so der referierende Gerichtspräsident, als «fragwürdig» bezeichnet werden und «der damit bewirkte Verlust an politischer Glaubwürdigkeit» möge gross sein, wie dieselbe Abteilung des Bundesgerichts zu einem fast identischen Fall im Kanton St. Gallen aus dem Jahr 2008 festgestellt habe. Der Gerichtspräsident, ein SP-Mitglied, sagte nun, man könne die Aktion Garcias schlicht «daneben» finden oder feststellen, dass ihr Ruf politisch und moralisch «dahin» ist. Doch die Sanktion habe das Wahlvolk bei der nächsten Wahlmöglichkeit zu treffen, nicht ein Gericht.
Ein anderer Richter, Mitglied der SVP, betonte, Parteiwechsel seien rechtlich nicht verboten. Auch Politikerinnen hätten Grundfreiheiten, unter anderen die Meinungsäusserungsfreiheit. Auf ein politisches Problem brauche es eine politische Antwort, nicht eine rechtliche, sagte er. Dieser Richter wandte sich allgemein gegen «die Verrechtlichung des Politischen» und er warnte davor, mit einem gegenteiligen Urteil «die Büchse der Pandora zu öffnen» und eine «Zürcher Verwaltungsinquisition» in Gang zu setzen.
«Wählende in die Irre geführt»
Die drei Richter, die eine andere Haltung vertraten, stellten die freie Willensäusserung der Wählenden und die unverfälschte Stimmabgabe ins Zentrum. Der Richter mit FDP-Parteibüchlein sagte, die Wählenden müssten sich auf die Ehrlichkeit der Kandidierenden verlassen können. Sie seien aber in diesem Fall in die Irre geführt worden, er sprach von einem schädlichen Vetrauensverlust in den ganzen Wahlvorgang. Dieser Richter erachtete das Urteil zum Fall aus dem Jahr 2008 für falsch und plädierte dafür, die Wahl Garcias zu annulieren. Der Fall solle ans Zürcher Verwaltungsgericht überwiesen werden.
Dem schloss sich der Richter an, der in der GLP ist. Er hob den Charakter der Proporzwahl hervor, der die Parteien und weniger die Personen auf den Listen ins Zentrum stellten. So seien nach Zürcher Recht mit sogenanntem doppelten Pukelsheim zunächst die Parteistimmenzahlen ausschlaggebend und erst in zweiter Linie die persönlichen Stimmenzahlen.
Der Richter mit Parteibuch der Grünen machte es spannend. In der ersten Beratungsrunde mochte er sich nicht entscheiden und sagte in der zweiten Runde: Ich habe Sympathien für die Idee, dass Politiker, welche die Partei wechseln, das Mandat verlieren. Er wage mit seinem Votum für die Beschwerde nun den «Stich ins Wespennetz».
Der Gerichtspräsident sagte darauf, die Beschwerde sei gutgeheissen, der Fall wird ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich überwiesen.
Einig waren sich die Richter vor allem in einem Punkt: Sie sehen künftig die Kantone in der Pflicht, derartige Probleme zu lösen, und nicht das Bundesgericht. Sie deuteten an, auf einen künftigen Fall nicht mehr einzutreten.
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