Neue Regeln für Grenzkontrollen im Schengen-Raum: Bundesrat will härter gegen illegale Migranten vorgehen

Nachdem die EU neue Regeln für Grenzkontrollen eingeführt hat, zieht auch die Schweiz nach. Sie will illegale Migranten künftig schneller zurückschaffen. Ausserdem will man bei Pandemien künftig koordinierter vorgehen.

neue regeln für grenzkontrollen im schengen-raum: bundesrat will härter gegen illegale migranten vorgehen

Bundesrat will härter gegen illegale Migranten vorgehen

Die Flüchtlingskrise, Covid, Terrorgefahr. Aus Sorge um ihre Sicherheit haben zahlreiche europäische Staaten in den vergangenen Jahren Grenzkontrollen wiedereingeführt. Aktuell kontrollieren acht der 29 Schengen-Staaten ihre Grenzen, darunter die Schweizer Nachbarländer Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien. Auch die Schweiz hat vorübergehend die Grenzkontrollen verstärkt – wegen erhöhter Terrorgefahr rund um die Fussball-EM und die Olympischen Spiele.

Der Bund spricht von einem Paradigmenwechsel. Die EU hat die Regeln für Grenzkontrollen angepasst – nun muss und will auch der Bundesrat nachziehen und das Gesetz anpassen.

Neue verbindliche Regeln für Pandemien

Der angepasste Schengener Grenzkodex präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, schreibt der Bundesrat. Zudem würden aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie verbindliche Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit eingeführt.

Die heutigen Regeln reichten nicht aus, um auf eine Pandemie zu reagieren. Neu will man koordinierter vorgehen. Der Rat der EU soll bei Vorliegen einer solchen Bedrohung rasch verbindliche und einheitliche Regelungen für vorübergehende Reisebeschränkungen und andere Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen beschliessen können. Zum Beispiel können an der Grenze Tests durchgeführt oder Quarantäne angeordnet werden.

Illegale Migranten können einfacher zurückgeschafft werden

Ausserdem sollen illegale Migrantinnen und Migranten, die im Grenzraum aufgegriffen werden, leichter in den Schengenstaat zurückgestellt werden können, aus dem sie ausgereist sind. Sie können sich zwar rechtlich gegen eine Überstellung wehren, doch dies hat keine aufschiebende Wirkung. Das betrifft in der Schweiz vor allem die Grenze zu Österreich und Italien. Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, sind davon ausgenommen.

Das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen bleibe im Grundsatz gleich, schreibt der Bundesrat. Auch weiterhin liege die Entscheidung, ob ein Schengenstaat seine Binnengrenzen vorübergehend wieder kontrollieren wolle, bei den einzelnen Staaten.

Im Februar hatten sich die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) auf eine Anpassung des Schengen-Grenzkodexes geeinigt. Der Schengenraum sieht eigentlich freies Reisen ohne Passkontrollen und einen unbürokratischen Gütertransport vor.

 

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