Statt Gratis-Bolognese gibts für Aargauer (30) einen Strafbefehl
Ein Mann aus dem Kanton Aargau zahlte an der Subito-Self-Checkout-Kasse in der Migros nur einen Teil seiner Einkäufe. Dafür wurde er verurteilt.
Ein 30-jähriger Mann aus dem Kanton Aargau wurde im Februar 2024 verurteilt, nachdem er in einer Migros in Aarau Lebensmittel im Wert von 28.10 Franken gestohlen hatte. Während seines Einkaufs nahm er Katzenfutter, fertige Bolognese, Spaghetti, Käse und drei kleine Pizzen aus der Wärmetheke in seinen Einkaufskorb.
An der Subito-Self-Checkout-Kasse bezahlte er einen Teil seiner Einkäufe, jedoch nicht die genannten Lebensmittel, wie ArgoviaToday schreibt. Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft verschaffte er sich dadurch einen Vermögensvorteil. Der Diebstahl wurde als geringfügig eingestuft. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 150 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er Gebühren in Höhe von insgesamt 300 Franken bezahlen.
Auch vermögende Personen stehlen
Am Self-Checkout klauen nicht nur einkommensschwache, sondern auch vermögende Leute – teils mit Hunderten Franken in der Tasche. Bei diesen Fällen steht laut einem Verhaltensökonomen nicht das Geld im Vordergrund, wie 20 Minuten bereits im April berichtet hat. Verhaltensökonom Marcel Stadelmann sagte damals: «Bei vielen Leuten, die klauen, geht es nicht ums Geld, sondern um Selbstjustiz.» Der sogenannte Kompensationseffekt käme hierbei zum Tragen. «Sie denken sich zum Beispiel: Das letzte Mal waren die Himbeeren, die ich gekauft habe, verschimmelt, also nehme ich mir jetzt ein Gipfeli, ohne es zu bezahlen.» Das sei in der Wahrnehmung der Leute nur gerecht.
Wenn die Diebe jedoch erwischt werden, hätten sie fast alle dieselbe Ausrede auf Lager, sagte Ladendetektiv Abazi: «Oh, ich habe gar nicht gemerkt, dass ich das Produkt nicht gescannt habe.» Oftmals sei das gelogen. «Ich habe sie lange genug beobachtet, um zu wissen, dass die Handlung bewusst geschehen ist. Sonst würde ich gar nicht einschreiten.» Über die Konsequenzen machten sich hingegen viele Ladendiebe keine Gedanken. «Am Ende kann auch ein Diebstahl mit Warenwert unter 300 Franken mit einer Busse oder mit Hausverbot geahndet – oder sogar zur Anzeige gebracht werden.»