Urteil nicht rechtskräftig: Gericht gibt Islam-Lehrerin ohne Kopftuch recht

urteil nicht rechtskräftig: gericht gibt islam-lehrerin ohne kopftuch recht

Seit 2021 beschäftigt der Streit zwischen einer Islam-Lehrerin, die ihr Kopftuch ablegte und der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) das Arbeits- und Sozialgericht. Nun gibt das Gericht der Lehrerin in erster Instanz recht und bestätigt, dass die IGGÖ die Lehrerin diskriminiert hat, weil sie das Kopftuch abgelegt hat. Die Frau soll keinen Vertrag als Landeslehrerin erhalten haben, weil sie kein Kopftuch trug. Das Gericht sah eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion. Die IGGÖ, die das Urteil anfechten will, soll nun für die erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Ersatzbetrag von 15.000 an die Klägerin bezahlen.

Langjährige Streitigkeit

Die Klägerin, die ab 2006 in einem Dienstverhältnis mit der IGGÖ stand, hatte seit dem Kindesalter das Kopftuch getragen. Ungefähr ab 2016 hat sie es laut Unterlagen des Gerichts allerdings sukzessive zunächst im privaten Umfeld und schließlich auch im Unterricht abgelegt. Das hat laut dem nicht rechtskräftigen Urteil dazu geführt, dass das Ansuchen der Klägerin auf Übernahme als Wiener Landeslehrerin nicht weiter behandelt und auch nicht an die Wiener Bildungsdirektion weitergeleitet wurde.

„Das Motiv dafür war, dass die Klägerin nach Ansicht der Fachinspektoren das nach der islamischen Glaubenslehre zur Kopfbedeckung bei einer Frau gebotene Kopftuch nicht, nicht ständig oder nicht ausreichend getragen hat“, sah das Gericht „eine - unmittelbare - Diskriminierung aufgrund der Religion“.

Politische Reaktionen

Eine „wichtige Entscheidung für die Rechte von muslimischen Religionslehrerinnen“ sah der Wiener Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS), wie er am Samstag auf „X“ schrieb. „Niemand darf in Österreich zum Tragen eines Kopftuchs gedrängt werden.“

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp forderte als Konsequenz des Gerichtsurteils in einer Aussendung die Auflösung der IGGÖ. „Die islamistischen Tendenzen der IGGÖ sind nicht mehr zu leugnen“, findet Nepp. „Immer wieder fallen deren Repräsentanten auf, indem sie Ansichten des radikalen Islam propagieren und ihre Religion über die geltenden Gesetze stellen. Diese Vorgangsweise ist nicht länger zu tolerieren. Daher muss der Status als offizielle Vertretung der Muslime möglichst rasch aberkannt werden.“

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