175.000 Kunden betroffen - FTI storniert jetzt alle Reisen - was das für Urlauber bedeutet
Eine 21-Jährige hatte in ihrem Kaffee am Flughafen Palma de Mallorca Insekten picture alliance/dpa/Clara Margais
Die Insolvenz des drittgrößten europäischen Reiseveranstalters trifft nun weitere 175.000 Kunden. Die gute Nachricht: Sie können damit jetzt Alternativen suchen und bekommen ihr Geld zurück. Bis zuletzt war unklar, wie es um den Sommerurlaub stand.
Für viele Urlauber platzt der Traum vom Sommerurlaub wie eine Seifenblase. Doch immerhin: Ihr Geld bekommen die meisten zurück. Jetzt heißt es schnell umplanen und hoffen, dass der Sommerurlaub bei einem anderen Anbieter noch gerettet werden kann.
Der Reisekonzern FTI Touristik hat sämtliche gebuchte Reisen gestrichen. Das gab der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach nach einem Beschluss des Gläubigerausschusses bekannt. Viele Reisebüros hatten auf diesen Schritt gehofft.
Betroffen sind 175.000 Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen, die Kunden für Abreisen ab dem 6. Juli über die insolventen Gesellschaften FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH sowie über die Vertriebsmarke 5vorFlug gebucht haben. Nun können die FTI-Reisebüro-Partner endlich alternative Reisen anbieten. FTI hat bereits begonnen, Kunden, Reisebüros und Hotels über die drastischen Maßnahmen zu informieren.
Dreistelliger Millionenbetrag – Kunden erhalten ihr Geld zurück
Das Gesamtvolumen der stornierten Reisebuchungen beläuft sich auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Doch ein kleiner Trost bleibt: Alle Anzahlungen von Pauschalreisenden werden vom Reisesicherungsfonds erstattet. Jeder Pauschalreisende bekommt sein Geld zurück.
Wer jedoch nur Einzelleistungen wie Flüge, Hotels und Transfers über FTI gebucht hat, schaut in die Röhre – diese Kunden haben keinen Anspruch auf Rückerstattung durch den DRSF. Für Sie gilt: Je nachdem, wie die Rechnung bezahlt wurde, kann ein Chargeback-Verfahren, der PayPal-Käuferschutz oder der Widerruf einer Lastschrift erfolgversprechend sein.
Beim sogenannten Chargeback-Verfahren erstatten Visa und Mastercard das Geld zurück, wenn eine mit der Kreditkarte bezahlte Leistung nicht erbracht wurde. Betroffene sollten jedoch die Fristen beachten. Bei einer Lastschrift beträgt sie acht Wochen. Gründe müssen nicht genannt werden.
Auch bei Flughafentransfers, Tagesausflügen und Mietwagen muss der Kunde sein Geld über die Bank zurückfordern.
Stornierung war wichtig, sonst hätten Kunden doppelt buchen müssen
Ursprünglich hatte FTI nur Reisen bis zum 5. Juli storniert. Das machte die Situation sehr undurchsichtig. Viele Urlauber, die nach dem 6. Juli verreisen wollten, mussten warten, bis sie eine Alternative buchen konnten. In vielen Fällen hätten Urlauber sogar doppelt zahlen müssen. Einmal bei FTI und einmal beim neuen Anbieter. Durch die Stornierung haben sie nun mehr Planungssicherheit und können sehr schnell auf eine Rückerstattung hoffen.
Laut Rechtsexpertin Nicole Mutschke müssen die Ansprüche der Reisenden unverzüglich erfüllt werden - ohne schuldhaftes Zögern. Die Kontaktdaten des zuständigen DRSF findet man auf dem sogenannten Sicherungsschein, der den Reiseunterlagen beigefügt sein muss.“ Deshalb ist dieses Dokument jetzt besonders wichtig.