Was kostet dich persönlich die BVG-Reform? Was bringt sie dir?: Frag einfach deine Pensionskasse!
Am 22. September kommt die Reform der beruflichen Vorsorge vors Volk. Mit Folgen für die Versicherten. Wen es wie stark betrifft, kann der Bund nicht genau beantworten. Deshalb rät Bundesrätin Baume-Schneider, direkt bei der jeweiligen Pensionskasse nachzufragen.
Frag einfach deine Pensionskasse!
Am 22. September kommt mit der Pensionskassen-Reform die nächste grosse Renten-Kiste vors Volk. Für viele Betroffene eine Blackbox. Was die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) für den Einzelnen heisst, kann kaum jemand beantworten.
Dem Bund fehlen präzise Zahlen, um abzuschätzen, wie viele Personen mit einer höheren oder tieferen BVG-Rente rechnen müssen. Oder wer den Anspruch auf Ergänzungsleistungen verliert. Ebenso, wie viele unter dem Strich künftig mehr Lohnbeiträge einbezahlen und trotzdem weniger herausbekommen. Einen öffentlichen «BVG-Rechner» gibt es nicht.
SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) hatte beim Start der bundesrätlichen Ja-Kampagne deshalb einen «zwar nicht politischen, aber pragmatischen» Ratschlag parat. «Fragen Sie einfach bei Ihrer Pensionskasse nach!», empfahl die Sozialministerin an ihrer Medienkonferenz.
4,6 Millionen Versicherte
Nehmen die Versicherten den Aufruf wahr, dürften die Drähte bei den Vorsorgeeinrichtungen schon bald heiss laufen. Immerhin kommen dafür potenziell 4,6 Millionen aktive Versicherte infrage. Und 70'000 weitere Personen, die mit der Reform neu eine zweite Säule erhalten würden.
Was sagen die Pensionskassen zum drohenden Ansturm? «Die Schweizer Pensionskassen begrüssen die Empfehlung von Bundesrätin Baume-Schneider ausdrücklich», zeigt sich Lukas Müller-Brunner (41), Direktor des Pensionskassenverbands Asip, gelassen. Denn auch für die BVG-Reform seien die Pensionskassen die primäre Ansprechpartnerin für ihre Versicherten.
«Persönlicher Kontakt besser»
«Ein konkreter, persönlicher Kontakt ist auf jeden Fall besser als die immer wieder bemühten, pauschalen Beispiele, wer wie von der Reform betroffen sei», so Müller.
Das Gros der Vorsorgeeinrichtungen habe sich denn auch intensiv mit der Reform und deren Auswirkungen auf die Finanzierung sowie die Leistungen beschäftigt. «Insbesondere zur zentralen Frage, ob Versicherte überhaupt von der Reform betroffen sind, lassen sich zum heutigen Zeitpunkt in aller Regel bereits individuelle Aussagen machen», macht Müller klar.
«Für diejenigen Versicherten, welche die Reform voraussichtlich spüren werden, lassen sich auch erste Grundaussagen und allenfalls abgeleitete Empfehlungen anstellen.» Ganz genaue Aussagen seien aber erst nach einem allfälligen Ja zur BVG-Reform möglich, wenn der Bundesrat die letzten Details in einer Verordnung geklärt habe. Wobei Müller Baume-Schneider schon jetzt mit auf den Weg gibt, dass die Detailbestimmungen dann «zügig und praxisgerecht» ausgearbeitet werden sollen.
Auch SVV begrüsst den Tipp
Auch beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) stösst Baume-Schneider offene Türen auf. «Wir finden den Tipp zielführend und zweckmässig», sagt Mediensprecher Thilo Kleine. Die eigene Vorsorgeeinrichtung sei der beste Ansprechpartner, um Auskunft über die aktuelle Vorsorgesituation und die etwaige Betroffenheit von der BVG-Reform zu bekommen.
Unabhängig von Baume-Schneiders Ratschlag stehe man den Versicherten stets für Informationen zur Verfügung, betont Kleine. «Sollte es nun in Folge dieses Hinweises zu einer Häufung von Anfragen kommen, könnte es natürlich entsprechend länger dauern, bis alle beantwortet sind.»