Finanzierung der 13. AHV-Rente: Baume-Schneider fasst höhere Bundessteuer ins Auge

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist umstritten. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte sich gegen eine reine Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Ebenso gegen eine Variante mit einem höheren Rentenalter. Dafür fasst sie eine höhere Bundessteuer ins Auge.

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Baume-Schneider fasst höhere Bundessteuer ins Auge

Es ist ein Milliarden-Projekt, das Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) umsetzen muss: Ab 2026 wird die 13. AHV-Rente fliessen – und dafür muss sie 4 bis 5 Milliarden Franken auftreiben. Jedes Jahr. Die SP-Magistratin fokussiert auf eine Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente, allenfalls kombiniert mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung. Noch bis am 5. Juli haben die Parteien Zeit, sich zu den zwei Varianten zu äussern.

Es hätte sogar noch eine dritte Variante geben können: Demnach stand auch eine reine Mehrwertsteuer-Variante zur Diskussion. Dabei hätte die Konsumsteuer um einen Prozentpunkt – das entspricht gegen vier Milliarden Franken – erhöht werden müssen. Das zeigen verwaltungsinterne Dokumente, die Blick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vorliegen.

Baume-Schneider gegen reine Mehrwertsteuer-Variante

Eine reine Mehrwertsteuer-Variante wollte Baume-Schneider aber nicht. Denn: Auf die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV sei bisher «immer aus demografischen Gründen» zurückgegriffen worden, heisst es in den Unterlagen. Dies auch, um die finanzielle Last auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Mit Blick auf die 13. AHV-Rente sei diese Option aber weniger gerechtfertigt, ziele die Initiative doch darauf ab, den Kaufkraft-Verlust der Rentner zu bekämpfen.

Mit einer höheren Konsumsteuer würden zudem die Preise steigen und insbesondere Einkommensschwache an Kaufkraft verlieren. Und sowieso dürfte bei der nächsten AHV-Reform aus demografischen Gründen eine weitere Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV erforderlich sein.

Insbesondere die Wirtschaftsverbände plädieren für die Mehrwertsteuer-Variante. Und so machte sich in der verwaltungsinternen Konsultation das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Departement von SVP-Bundesrat Guy Parmelin (64) dafür stark, dass diese ebenfalls in die Vernehmlassungsvorlage einfliesst. Das Departement von SP-Justizminister Beat Jans (59) wollte eine reine Lohnprozent-Variante. «Das entspricht einer solidarischen Finanzierung der Mehrkosten», so sein Generalsekretariat.

Aussendepartement für höheres Rentenalter

Das Aussendepartement von FDP-Bundesrat Ignazio Cassis (63) drängte auf eine Mischlösung, in welcher zusätzliche Einnahmen mit einer Rentenaltererhöhung kombiniert werden. Das Stimmvolk habe zwar mit dem Nein zur Renteninitiative einen Automatismus abgelehnt, «sich aber nicht per se gegen eine Rentenaltererhöhung ausgesprochen», so das EDA.

Diesem Vorschlag erteilte Baume-Schneider eine klare Absage. Um die Kosten für die 13. AHV-Rente zu kompensieren, müsste das Rentenalter «um 2 oder sogar 2,5 Jahre für alle und auf einmal angehoben werden». Und angesichts des klaren Neins zur jungfreisinnigen Initiative sei eine Erhöhung derzeit «unrealistisch» und würde die gesamte Finanzierungsvorlage gefährden.

Höhere Bundessteuer als Option

Ein weiterer Knackpunkt ist der Bundesbeitrag an die AHV. Aktuell übernimmt der Bund 20,2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben. Für die «Dreizehnte» muss der Bund jährlich gegen eine Milliarde Franken zusätzlich in die AHV-Kasse einschiessen. Zu viel für den Bundesrat, weshalb der Anteil bis zum Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform auf 18,7 Prozent sinken soll. Der Bundesrat schlägt in der Vernehmlassung vor, die Zusatzmilliarde einfach dem AHV-Fonds zu belasten oder über eine Lohnprozent/Mehrwertsteuer-Lösung aufzufangen.

Sozialministerin Baume-Schneider brachte hinter den Kulissen einen weiteren Vorschlag ins Spiel: Für eine Übergangsphase sollte zwar der AHV-Fonds die Zusatzmilliarde tragen. In dieser Zeit sollte aber eine weitere Finanzierungsquelle für den Bundesbeitrag gefunden werden – bevorzugt eine Erhöhung der direkten Bundessteuer. «Diese Quelle hätte den Vorteil, dass sie die Budgets der Geringverdiener weniger belasten würde, da die unteren 50 Prozent der Einkommen praktisch nichts dazu beitragen, während die 5 Prozent der Spitzenverdiener zwei Drittel der Einnahmen generieren», heisst es im Papier.

Parteikollege Jans machte sich ebenfalls für die Idee stark. Das Seco stellte sich explizit dagegen. Bei ihren bürgerlichen Bundesrats-Gspänli kam Baume-Schneider schliesslich nicht damit durch.

Blick auf nächste AHV-Reform

Allerdings ist eine höhere Bundessteuer damit nicht vollständig vom Tisch. Mit Blick auf die nächste AHV-Reform, die ab 2030 greifen soll, sieht sich die SP-Frau nach neuen Ertragsquellen um. Neben der direkten Bundessteuer stehen etwa auch eine Finanzmarkttransaktions- oder Erbschaftssteuer zur Diskussion, wie es in den Konsultationsunterlagen heisst: «Diese Optionen können im Rahmen der nächsten AHV-Reform geprüft werden.»

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