«Feuerwerk explodiert nicht einfach so aus dem Nichts heraus»: Experte über Horror-Explosion von Nussbaumen AG

Nach der Horror-Explosion von Nussbaumen mit zwei Toten ermittelt die Polizei die genaue Ursache. Im Verdacht: Feuerwerk. Die zentrale Frage ist: Wie konnte es zu solch einem Unglück kommen?

«feuerwerk explodiert nicht einfach so aus dem nichts heraus»: experte über horror-explosion von nussbaumen ag

Experte über Horror-Explosion von Nussbaumen AG

Plötzlich gab es eine Explosion in einer Tiefgarage. Dann noch eine. Kurz darauf fing ein Hochhaus in Nussbaumen AG Feuer. Einsatzkräfte rückten am Donnerstag mit einem Grossaufgebot aus. Ein Italiener (†43) und ein Schweizer (†24) verloren beim Unglück ihr Leben. Elf Personen wurden verletzt.

Zunächst war unklar, wie es zu einer solchen Detonation kommen konnte. Inzwischen hat die Kantonspolizei Aargau einen Unfall mit Feuerwerk im Verdacht. Es sei wohl mehr als eine normale Feuerwerkbatterie gewesen, aber nicht Sprengstoff im eigentlichen Sinn, sagte Kapo-Sprecher Daniel Wächter am Freitagmittag an einer Medienkonferenz in Nussbaumen.

Er sprach von einem «potenten Feuerwerk». Offenbar sei mit diesem in der Tiefgarage hantiert worden. Die genauen Umstände sind noch unklar. Brandermittler untersuchen derzeit noch den Unglücksort.

Feuerwerk-Lager werden regelmässig kontrolliert

Die Faktenlage ist im Moment zwar noch völlig unklar. Urs Corradini, Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk SKF, sagt aber: «Feuerwerk explodiert nicht einfach so aus dem Nichts heraus.»

Grundsätzlich gelten hohe Anforderungen und strenge Vorschriften für die Lagerung von Feuerwerk. «Bei Feuerwerk ist dies im Sprengstoffgesetz und in den sogenannten VKF-Richtlinien geregelt. Darin sind die Vorschriften für ein Lager festgehalten, und was mindestens so wichtig ist, wie viel maximal gelagert sein darf und was für Sicherheitsdistanzen eingehalten werden müssen», so Corradini weiter zu Blick. Ein solches Lager werde regelmässig von den kantonalen Behörden kontrolliert, ebenso seien natürlich auch die Gemeinde und die lokale Feuerwehr informiert.

Auf der anderen Seite werde aber auch jeder einzelne Feuerwerkskörper, der in der Schweiz zugelassen ist, schon seit vielen Jahren geprüft und von Behörden zugelassen. Der SKF-Präsident zu Blick: «So ist sichergestellt, dass die Produkte im Handel handhabungssicher sind.»

Für bestimmte Feuerwerkskörper braucht es Bewilligung der Polizei

Feuerwerke werden in der Schweiz in vier Kategorien (F1 bis F4) mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen unterteilt. Unter F1 fällt zum Beispiel Tischfeuerwerk. Es darf an Personen über 12 Jahren verkauft werden. Bei F2 wird das Alter schon auf 16 Jahre erhöht. Solche Feuerwerkskörper stellen eine geringe Gefahr dar. Darunter fällt gewöhnliches Feuerwerk, das für Silvester verkauft wird.

Heftiger wird es dann schon bei F3. Solche Feuerwerkskörper stellen eine mittlere Gefahr dar. Der Verkauf ist nur an Personen über 18 Jahren gestattet. Und es braucht eine Verkaufsbewilligung des Kantons.

Bei der Kategorie F4 braucht es schon Fachkenntnisse. Solche Feuerwerkskörper werden nicht einfach so offen verkauft, sondern werden gewerblich genutzt. Es braucht dafür eine Verwendungsberechtigung FWA/FWB und eine Bewilligung der Polizei.

Einige Bewohner konnten wieder zurück in ihre Wohnungen

Während die Brandermittler die Ursache für die Horror-Explosion untersuchen, prüfen Spezialisten die Statik der Tiefgarage in der Wohnsiedlung im Dorfzentrum. Es wurden Massnahmen zur Sicherung der Tiefgarage ergriffen, erklärte die Polizei. Um die Belastung der Decke oberhalb der Tiefgarage zu vermindern, wurden Autos abgeschleppt. Ein Bagger transportierte Trümmer aus der betroffenen Tiefgarage.

In der Tiefgarage herrscht ein grosses Chaos. Es entstand immenser Sachschaden am Gebäude und an den abgestellten Fahrzeugen. Die genaue Schadenssumme ist noch unklar.

Ein Teil der rund 100 Personen, die aus sechs mit der Tiefgarage verbundenen Häusern evakuiert worden waren, konnte bereits in der Nacht wieder in die Wohnungen zurückkehren. Für die übrigen Personen war am Freitagmorgen eine Anlaufstelle vor Ort eingerichtet worden.

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