Kommentar von Hugo Müller-Vogg - Der Fall Heinz Hoenig offenbart, wie ungerecht und unlogisch unser Sozialstaat ist

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Heinz Hoenig Henning Kaiser/dpa

Erst leben wie Gott in Frankreich – und dann dem Staat auf der Tasche liegen. Der ehemalige Fußballnationalspieler Eike Immel und der ehemalige Film- und Fernsehstar Heinz Hoenig haben eines gemeinsam: Der Staat zwingt Selbstständige nicht, für schlechte Zeiten vorzusorgen.

Der einstige Fußball-Nationalspieler Eike Immel (63) lebt von Bürgergeld. Die Familie des früheren Film- und Fernsehstars Heinz Hoenig (72) bittet um Spenden, um seine lebensrettenden Operationen finanzieren zu können. Beiden Fällen ist eines gemeinsam: Der Staat zwingt Selbständige nicht zur Vorsorge für schlechte Zeiten.

Das führt zu grotesken Folgen. Zu seinen Glanzzeiten als Torhüter von Borussia Dortmund verdiente Immel viel Geld. „Ich habe gelebt wie Gott in Frankreich“, erzählte er kürzlich dem Fernsehsender „Sat 1“.

Doch im Fußballer-Ruhestand, als er nichts mehr verdiente, gab Immel das Geld weiterhin mit vollen Händen aus – bis nichts mehr da war. Immel: „Ich habe schon auch Dinge gemacht, wo jeder normale Mensch sagt, das kann doch nicht wahr sein.“

Wenn jemand nicht genügend Geld zum Leben hat, springt der Staat sofort ein

Es war aber wahr. Heute muss der Ex-Nationaltorhüter mit 1138 Euro Bürgergeld auskommen. Sein Vorteil: Der Sozialstaat ist in gewisser Weise blind.

Wenn jemand nicht genügend Geld zum Leben hat, dann springt der Staat sofort ein. Da spielt es dann keine Rolle, ob jemand schon immer arm war oder im Laufe seines Lebens Millionen verprasst hat: Im Zweifelsfall zahlt Vater Staat – und das bis zum Lebensende.

Bei der Krankenversicherung sieht es dagegen anders aus. Wer als Selbständiger keine private Krankenversicherung abgeschlossen hat oder sie gekündigt hat, weil ihm die Beiträge zu teuer wurden, der ist – wie jetzt Hoenig – im wahren Sinn des Wortes arm dran.

Hoenigs Frau Annika versucht seit Jahren, für ihn einen Weg zurück in eine Versicherung zu finden. Das Problem: Wer älter ist als 55 Jahre, hat - wenn er vorher privat versichert war - so gut wie keine Chance auf eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse .

Nach den Operationen kommt die Rechnung: 500.000 Euro bei Hoenig

Das heißt nicht, dass Hoenig jetzt nicht operiert würde, weil er kein Geld hat. Der Intensivmediziner Professor Uwe Janssens (Krankenhaus Eschweiler) sagte dazu in „Bild“: „Wir haben in Deutschland den großen Vorteil gegenüber vielen anderen Ländern, dass jeder, der zu uns ins Krankenhaus kommt, auch fachgerecht behandelt wird. Egal, wer da kommt. Das gilt auch für schwerstkranke Obdachlose.“

Allerdings: Nach den Operationen kommt die Rechnung, die bei Hoenig – mehr als 500.000 Euro betragen soll . Wenn keine Kasse die Kosten übernimmt, sitzt der Patient – sofern nicht das Sozialamt das übernimmt – auf einem Berg Schulden. Die sind bei Hoenig aber bereits sehr hoch.

Falls Hoenig wirklich so gut wie kein Geld hat, würde bei ihm das Sozialamt einspringen. Aber offenbar geht es ihm darum, als Privatpatient behandelt zu werden, was natürlich viel teurer ist.

Zweifellos hat Hoenig nicht nur sehr viel Geld verdient

Zweifellos hat Hoenig wie so viele Stars mit seinen mehr als 180 Filmen nicht nur sehr viel Geld verdient, sondern noch viel mehr ausgegeben. Dazu seine Frau: „Er hat früher gutes Geld verdient und hätte Vorsorge treffen können, ja“. Genau das hat er aber nicht.

Immel und Hoenig sind keine Einzelfälle. Viele Selbständige denken nicht an Vorsorge und leben lieber auf großem Fuß. Bis dann das böse Erwachen kommt.

Bei Angestellten ist das anders. Wer Lohn oder Gehalt bezieht, muss Sozialabgaben zahlen: Beiträge für die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Damit ist man abgesichert.

Ganz anders sieht es bei Selbständigen aus. Ob Anwalt oder Handelsvertreter, ob Schauspieler oder Sportler, ob Unternehmer oder Schriftsteller: Wer auf eigene Rechnung arbeitet, den zwingt der Staat zu keinerlei Vorsorge.

Da ist insofern nicht logisch, da der Staat bei Autofahrern anders handelt. Wer ein Auto besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Bürger mit durchschnittlichem Einkommen müssen sich verschaukelt vorkommen

Damit ist sichergestellt, dass von ihm verursachte Schäden finanziell ausgeglichen werden. Anderenfalls gingen Unfallopfer leer aus, falls der Verursacher nicht über genügend Geld verfügt.

Bürger mit durchschnittlichem Einkommen, die jahrzehntelang ihre Steuern und Sozialabgaben gezahlt haben, müssen sich verschaukelt vorkommen. Die haben – anders als Immel – nie „wie Gott in Frankreich“ gelebt, müssen aber jetzt den Unterhalt für mittellose Stars mitfinanzieren.

Bei der Krankenversicherung ist es etwas anders. Da lässt der Staat bewusst nicht zu, dass jemand wie Hoenig im Alter sich plötzlich an die gesetzliche Krankenkasse erinnert.

Die Krankenkassen funktionieren nämlich im Prinzip so: In jungen Jahren machen die meisten Versicherten insofern einen Verlust, weil sie kaum krank sind. Dafür brauchen sie sich im Alter, wenn die Ausgaben für Gesundheit sehr deutlich steigen, keine Sorgen zu machen.

Hoenig und seine Frau hätten gerne die beste aller Welten

Hoenig und seine Frau hätten gerne die beste aller Welten: In jungen Jahren nichts einzahlen, um dann im Alter als „Verlustfall“ bei der Kasse unterzukommen – auf Kosten der Allgemeinheit.

Letztlich sind ehemals gutverdienende Selbständige, die im Alter auf den Sozialstaat bauen – Trittbrettfahrer. Sie haben nichts in die Sozialkassen eingezahlt, wollen gleichwohl von diesen abgesichert werden.

Hier offenbart sich eine Schwachstelle des Sozialstaates. Sorglos auf großem Fuß lebende Selbständige können darauf bauen, dass Vater Staat ihnen notfalls beispringt – über das Bürgergeld oder das Sozialamt. Da fühlt sich der „normale“ Beitragszahler übers Ohr gehauen.

Im Grunde brauchten wir – wie bei Autofahrern – eine Versicherungspflicht gegen Krankheit und zur Altersvorsorge. Warum sollen Selbständige nicht nachweisen müssen, dass sie versichert sind – freiwillig über die staatliche Renten- und Krankenversicherung oder bei privaten Anbietern mit vergleichbaren Leistungen?

Der Sozialstaat beruht auf dem Prinzip der Solidarität: Die Gesunden zahlen auch für die Kranken, die Jungen für die Alten.

Faktisch belohnt der Staat jedoch ehemalige „Big Spender“ mit Bürgergeld oder gegebenenfalls mit der Übernahme der Kosten in medizinischen Notfällen. Das ist höchst unsozial – gegenüber allen ehrlichen Beitrags- und Steuerzahlern.

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