AfD-Politiker und Richter Jens Maier: Neues Disziplinarverfahren wegen rassistischer Äußerungen

Über Jahre hinweg soll Jens Maier rassistische und abwertende Äußerungen gemacht haben. Nun wurde gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter ein drittes Disziplinarverfahren eingeleitet.

afd-politiker und richter jens maier: neues disziplinarverfahren wegen rassistischer äußerungen

AfD-Politiker und Richter Jens Maier: Neues Disziplinarverfahren wegen rassistischer Äußerungen

Gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier ist von Amts wegen ein weiteres Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Wie das Justizministerium in Dresden am Dienstag mitteilte, besteht »der konkrete Verdacht, dass der im Ruhestand befindliche Richter sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt hat«. Es lägen »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen«.

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Versetzung in den Ruhestand 2022

Nun wird ihm vorgeworfen, in einer vom sächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei aktiv zu sein. Er unterstütze damit Ziele, die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes vereinbar seien, hieß es weiter. Sachsens Verfassungsschutz hatte die AfD im Freistaat im Dezember als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Meier habe auf dem AfD-Parteitag für ein Parteiamt kandidiert, sei im Anschluss gewählt worden und habe in seiner Bewerbungsrede mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Aussagen getätigt.

»Verfassungsfeinde haben nichts in der Justiz oder im Staatsdienst verloren«, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Richter und Beamte im Dienst des Freistaates müssten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und jederzeit für deren Einhaltung eintreten. »Das gilt auch, wenn Sie sich im Ruhestand befinden.«

Maier war im März 2022 die Tätigkeit als Richter vorläufig verboten und mit Urteil vom Dezember 2022 war seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt worden. Das Dienstgericht des Bundes hatte diese Entscheidung im Zuge der von Maier eingelegten Revision im Oktober 2023 bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass Maier in der Öffentlichkeit als nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Person wahrgenommen werde, hieß es damals. Maier waren im Verfahren rassistische und abwertende Äußerungen über Jahre zur Last gelegt worden. Ein seit März 2022 parallel laufendes, gerichtliches Disziplinarverfahren ist nach Ministeriumsangaben noch nicht abgeschlossen.

Maier hatte von 1997 bis 2017 als Richter gearbeitet. 2013 trat er in die AfD ein, 2017 ging er für die Partei in den Bundestag. Er war Obmann des inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, beantragte er seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.

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