Kabelfernsehen für Mieter: Das sind die neuen Regeln!

kabelfernsehen für mieter: das sind die neuen regeln!

Für Mieter ändern sich die Regeln für das Kabelfernsehen.

Seit Jahrzehnten war es üblich: Egal ob man den Kabelanschluss nutzte oder nicht, als Mieter musste man dafür zahlen. Doch das ändert sich nun grundlegend! Ab dem 1. Juli fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg für den Kabelanschluss endgültig weg. Das bedeutet, Vermieter dürfen die Kosten für den TV-Anschluss nicht mehr automatisch auf die Nebenkosten umlegen. Mieter und Vermieter müssen sich jetzt neu orientieren.

Bislang hatten Mieter wenig Wahlfreiheit: Der Vermieter schloss einen Vertrag mit dem Kabelanbieter ab und die Gebühren wurden als Teil der Nebenkosten von allen Mietern bezahlt. Das galt auch für diejenigen, die kein Kabel-TV nutzten und sich stattdessen für Internet- oder Satellitenfernsehen entschieden hatten. Doppelt zahlen war die Devise.

Schon am 1. Dezember 2021 wurde dieses Modell abgeschafft, allerdings mit einer Übergangsfrist, die nun abläuft. Bis dahin konnte alles beim Alten bleiben.

Ab dem 1. Juli müssen alle Mieter, die weiterhin Kabel-TV nutzen möchten, selbst aktiv werden. Es ist nicht mehr die Aufgabe des Vermieters, den Vertrag mit dem Anbieter abzuschließen. Stattdessen müssen Mieter eigenständig einen Vertrag abschließen, wenn sie Kabel-TV behalten wollen.

Viele Mieter sind unsicher, was auf sie zukommt. Laut einer Umfrage von Verivox wissen 20 Prozent der Befragten nicht, ob sich für sie etwas ändert. Ein weiteres Viertel befürchtet Nachteile durch die neue Regelung.

Für diejenigen, die den Kabelanschluss weiterhin nutzen möchten, könnte es künftig teurer werden. Verbraucherschützer warnen, dass Einzelverträge meist teurer sind als die bisherigen Sammelverträge, die für ganze Wohngebäude galten. Anbieter könnten zudem die Preise anheben, weil ihnen durch die neue Regelung viele Kunden wegfallen.

Vermieter können weiterhin Sammelverträge anbieten, aber nur, wenn die Mieter ausdrücklich zustimmen. Das wird jedoch selten der Fall sein, denn Mieterwechsel machen solche Vereinbarungen kompliziert und unattraktiv. „Es ist unwahrscheinlich, dass Vermieter solche Angebote in Zukunft oft machen werden“, meint Holger Catenhusen vom Mieterverein Potsdam.

Es gibt viele Wege, um Fernsehen zu empfangen, ohne auf Kabel-TV angewiesen zu sein. Über DVB-T2-Antennen können etwa 40 Sender empfangen werden, und auch Streamingdienste oder Internetanbieter bieten TV-Programme an. Für den Empfang von Privatsendern über DVB-T2 fallen allerdings zusätzliche Kosten von rund acht Euro im Monat an.

Satellitenfernsehen bietet ebenfalls eine breite Auswahl an Programmen. „Allerdings müssen Sie klären, ob Ihr Vermieter eine Satellitenschüssel am Gebäude erlaubt“, raten die Verbraucherschützer.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt davor, sich bei der Wahl eines neuen TV-Anschlusses unter Druck setzen zu lassen. „Schließen Sie nicht übereilt einen Vertrag ab, weder an der Haustür noch im Geschäft“, so die Experten. Bei Haustürgeschäften besteht ein Widerrufsrecht, doch im Laden nicht.

Mieter sollten sich in Ruhe überlegen, welche Option am besten zu ihnen passt, bevor sie einen neuen Vertrag abschließen. â–

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