Transfeindlichkeit - Bundestag verhängt Ordnungsgeld gegen Beatrix von Storch
Beatrix von Storch (Archivbild)
Beatrix von Storch (Archivbild)
Wegen Bemerkungen über die Abgeordnete Tessa Ganserer muss die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch im Bundestag ein Ordnungsgeld zahlen. Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) verhängte die Sanktion am Mittwochabend, weil sich von Storch bei mehreren Zwischenrufen „herabwürdigend und respektlos“ über Ganser geäußert habe.
„Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt wurde und bereits Ordnungsrufe erhalten hat“, erläuterte Göring-Eckardt. „Sie hat damit bewusst und in einem nicht nur geringfügigen Maße gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen.“
Abgeordnete Tessa Ganserer
Die Grünen-Abgeordnete Ganserer ist eine von zwei Transfrauen im Bundestag. Sie war schon mehrfach das Ziel von spöttischen Bemerkungen der AfD-Parlamentarierin von Storch. Nach der Geschäftsordnung des Parlaments kann das Präsidium „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall können es sogar 2000 Euro sein.
Ein Ordnungsgeld wird im Bundestag nur äußerst selten verhängt. In der Regel belässt es das Präsidium bei einem Ordnungsruf.
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