Cannabis-Gesetz: Berlins Justizsenatorin Badenberg spricht von »verheerenden Auswirkungen«
Mehrarbeit statt Entlastung: Berlins Justizsenatorin Badenberg zieht eine negative erste Bilanz der Legalisierung von Cannabis. Das Gesetz sei übereilt beschlossen worden – mit entsprechenden Folgen.
Cannabis-Gesetz: Berlins Justizsenatorin Badenberg spricht von »verheerenden Auswirkungen«
Knapp drei Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sieht Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg ihre Befürchtungen bestätigt. »Bereits jetzt sehen wir die verheerenden Auswirkungen: noch mehr Belastungen für eine ohnehin strapazierte Justiz«, sagte die CDU-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa.
Das Cannabisgesetz sei von der Bundesregierung übereilt beschlossen worden. Die Justiz habe frühzeitig vor den Belastungen durch das Cannabisgesetz gewarnt. »Leider hatten wir recht«, so Badenberg.
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In Berlin müssen infolge des Gesetzes laut Staatsanwaltschaft knapp 5860 Strafverfahren, bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis geht, überprüft werden. Grund ist eine Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden.
Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.
Keine Eindämmung des Schwarzmarkts
Die Prüfung sei umfangreich und zeitaufwendig, hieß es von der Senatsjustizverwaltung. Sie habe bereits mehrere Tausend Arbeitsstunden gekostet. Eine Entlastung durch die neue Regelung sieht die Berliner Senatsjustizverwaltung nicht: Es sei absehbar, dass sie nicht geeignet sei, um den Schwarzmarkt für Cannabis einzudämmen.
Negative Auswirkungen sieht die Justiz bei der organisierten Rauschgiftkriminalität. Denn durch die Neuregelung können nicht alle Beweismittel im Strafverfahren genutzt werden.
Bei einem Prozess wegen Marihuana-Schmuggels im großen Stil hat das in Mannheim dazu geführt, dass der Angeklagte freigesprochen wurde. Der Mann war durch die Auswertung von Chats des Krypto-Messengerdiensts Encrochat ins Visier der Ermittler gelangt.
Nach Auffassung des Landgerichts Mannheim konnten diese Erkenntnisse im vorliegenden Fall aber nicht genutzt werden – weil Cannabis aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr als Betäubungsmittel gilt.
Cannabisklubs mit maximal 500 Mitgliedern
Das Urteil aus Mannheim ist noch nicht rechtskräftig, sorgt aber bundesweit in der Justiz für Diskussion.
Ab dem 1. Juli darf Cannabis in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden.
Der Konsum in den sogenannten Anbauvereinigungen ist aber nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.