Streik der Kranken- und Behindertenfahrdienste: Schwere Anschuldigungen und Drohungen
Tarifstreit wird schärfer
Streik der Kranken- und Behindertenfahrdienste: Schwere Anschuldigungen und Drohungen
Kranken-und Behindertenfahrdienste Landesverband NRW
Schwere Anschuldigungen, unverhohlene Drohungen, gegenseitige Ultimaten: Im Tarifkonflikt zwischen dem NRW-Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste (VdKBf) und den gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe wird der Ton immer rauer.
Lüdenscheid - Trotz heftiger Proteste aus der Ärzteschaft und harscher Kritik der Kassen hält der Verband um seinen Vorsitzenden Stefan van Asch an seinem Plan fest: Ab Montag wollen die 45 Mitgliedsunternehmen in den Streik treten und die Patientenbeförderung einstellen. Davon betroffen sein werden auch Fahrgäste, die zu lebenswichtigen Dialysebehandlungen gebracht werden müssen.
Die Krankenkassen bestreiten, dass die Unternehmer rechtmäßig handeln. In einem Schreiben an die Transportfirmen heißt es dazu unter anderem: „Wir weisen (...) darauf hin, dass laut unserer Vertragsauffassung ein Streikrecht rechtlich nicht besteht.“ Sollten die Unternehmen die Versicherten nicht mehr fahren, „sehen wir dieses Vorgehen als Vertragsbruch an“. Die Krankenkassen behalten sich demnach vor, die Verträge mit den Mitgliedsunternehmen „fristlos zu kündigen“.
Außerdem planen die Kassen weitere Schritte gegen die Kranken- und Behindertenfahrdienste – und drohen damit, die Straßenverkehrsämter zu informieren, „damit diese die den streikenden Mitgliedern erteilten Zulassungen (Konzessionen) prüfen und gegebenenfalls entziehen“, heißt es in dem Schreiben weiter. „Darüber hinaus schließen wir kartellrechtliche Überprüfungen nicht aus.“
Der VdKBf-Vorsitzende ist nach eigenen Worten weit davon entfernt, sich einschüchtern zu lassen. Stefan van Asch antwortete im Namen seiner Mitglieder postwenden auf die Drohungen der Krankenkassen. Unter anderem heißt es in seinem Schreiben: „Sollte es nach Ihrer Auffassung (...) kein Streikrecht geben, nennen Sie es dann einfach Betriebsferien. Vertraglich zugesichert ist nur, dass, wenn wir Fahrten Ihrer Versicherten durchführen, uns an die Preisvereinbarung halten.“ Fristlose Kündigungen seien nicht möglich, „da kein Vertragsbruch vorliegt“.
Vielmehr erwägen die Unternehmer nun im Gegenzug eine rechtliche Prüfung der Frage, ob die Kassen sich „mit ihrem Vorgehen“ auf dem Boden des Gesetzes bewegen – oder gegen Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen. Darin geht es um Tatbestände wie sittenwidrige Rechtsgeschäfte und Wucher.
In der verfahrenen Situation haben sich die Tarifgegner gegenseitig ein Ultimatum gestellt: Die erneuten Gesprächsangebote von beiden Seiten sollten bis Freitag, 12 Uhr, beantwortet werden. Doch die Zeiten stehen weiter auf Streik. Am Nachmittag erklärte Stefan Asch gegenüber unserer Zeitung: „Stand jetzt gibt es keine positive Rückmeldung.“