Strom wird ab morgen teurer: So kannst du dir bis zu 725 Euro sparen

strom wird ab morgen teurer: so kannst du dir bis zu 725 euro sparen

Strom wird ab morgen teurer: So kannst du dir bis zu 725 Euro sparen

Die Strompreisbremse. Eine Maßnahme, die zahlreichen Österreichern unter die Arme greifen soll. Doch ab Juli bringt sie vielen nichts mehr, der Strom wird für die Betroffenen wieder teurer.

Die Reduzierung der Strompreisbremse kam für viele Österreicher überraschend. Statt 30 Cent pro Kilowattstunde übernimmt die Regierung nur mehr 15 Cent der Stromkosten. Die Strompreisbremse deckt bis zu 2900 kWh Stromverbrauch im Haushalt ab. De facto wird der Strom ab 1. Juli für einige wieder teurer. Andere hingegen bekommen von dieser Änderung nichts zu spüren.

Bis zu 725 Euro mehr im Jahr

Wer ist nun betroffen? Mehr zahlen müssen all jene, die einen relativ hohen Stromtarif haben. Dieser muss mehr als 25 Cent pro Kilowattstunde ausmachen. Aufs Jahr gerechnet können bei einem teuren Stromvertrag (zum Beispiel 40 Cent/kWh bei einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh) Mehrkosten von bis zu 725 Euro im Jahr anfallen. Bei wem das der Fall ist, der sollte sich eventuell nach einem günstigeren Stromtarif umsehen.

Wie teuer ist dein Stromtarif?

Unter 10 Cent pro Kilowattstunde Zwischen 10 und 20 Cent pro Kilowattstunde Zwischen 20 und 30 Cent pro Kilowattstunde Zwischen 30 und 40 Cent pro Kilowattstunde Über 40 Cent pro Kilowattstunde

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Beispiel:

  • Peters Stromtarif macht 20 Cent pro Kilowattstunde aus. Sowohl bei der „alten“ als auch bei der „neuen“ Strompreisbremse wird dieser Tarif auf zehn Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
  • Julias Stromtarif macht 40 Cent pro Kilowattstunde aus. Bei der „alten“ Strompreisbremse bekommt sie ihre Kosten noch auf zehn Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Ab Juli zahlt sie nun aber statt zehn Cent pro Kilowattstunde plötzlich 25 Cent. Bei ihr würde sich ein Anbieterwechsel empfehlen.

AK: „Es rentiert sich ein günstiger Tarif“

Die Arbeiterkammer (AK) erklärt dazu Schritt für Schritt, wie ein Anbieterwechsel abläuft: „Schon ab Juli 2024  rentiert sich also ein günstiger Tarif. Und ab Jänner 2025, wenn die Unterstützung ganz wegfällt, rentiert sich ein günstiger Tarif gewaltig. Viele Lieferanten haben gerade jetzt günstige Konditionen für Neukunden oder Rabatte für bestehende Verträge im Angebot.“ Zusätzlich erleichtert der Tarifkalkulator von E-Control den Preisvergleich. Eine weitere Option laut der AK sind Energiegemeinschaften, in denen die erneuerbar vor Ort produzierte Energie zwischen den Mitgliedern geteilt wird. Der Klimafonds stellt eine Landkarte mit den Standorten vorhandener Energiegemeinschaften bereit.

Und dann ist da noch die Umsatzsteuer

So weit, so gut. Bei all dem ist zu beachten, dass es sich um Nettopreise handelt. Das heißt, die Umsatzsteuer fehlt noch. Diese 20 Prozent Umsatzsteuer wird aber von dem vollen Stromtarif berechnet. Bei einem Tarif von 40 kWh wären das 8 Cent pro kWh, die obendrauf noch bezahlt werden müssen. Das heißt, der tatsächliche Strompreis, sofern er auf zehn Cent vom Staat „gesenkt“ wurde, macht also etwas mehr als zehn Cent aus.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

Quelle: Arbeiterkammer

Muss ich die Strompreisbremse beantragen?

Nein, sie wird automatisch abgezogen.

Wie hoch ist die Strompreisbremse?

Der Zuschuss betrug bis Ende Juni 2024 maximal 30 Cent pro kWh. Mit Juli 2024 wird dieser auf 15 Cent gekürzt.

Bis wann gilt die Strompreisbremse Österreich?

Bis Ende 2024.

Wer hat Anspruch auf die Strompreisbremse?

Die Stromkostenbremse erhalten Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert.

 

Quelle: Ministerium

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