Höckes Verteidiger beantragen Einstellung des Prozesses
Thüringens AFD-Vorsitzender Björn Höcke steht erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Wieder geht es um den Spruch der Sturmabteilung (SA) aus der NS-Zeit. Dieses Mal will Höcke sich im Gerichtssaal nicht fotografieren lassen.
Zum Beginn des zweiten Prozesses gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke haben dessen Verteidiger die Einstellung des Verfahrens beantragt. Noch vor Verlesung der Anklage bezweifelten sie in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Zudem beklagten sie eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde „völlig einhellig öffentlich vorverurteilt“ und dadurch in seinen Rechten verletzt.
Der Vorsitzende Richter Jan Stengel ließ die Staatsanwaltschaft im Anschluss die Anklage verlesen. Danach wurde der Prozess für anderthalb Stunden unterbrochen, um über die Anträge der Verteidiger zu beraten. Als Höcke den Gerichtssaal am Morgen betrat, wurden Fotografen und Kameraleute aus dem Raum geschickt. Der 52-Jährige wollte nicht fotografiert werden.
Zu Beginn des Verhandlungstags am Montag wurde zudem ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt.
Kameraleute und Fotografen werden aus dem Saal geschickt, als Höcke vor Gericht erscheint AFP/CHRISTIAN MANG
Höcke muss sich in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Es geht auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben soll. Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten beiden Wörter der Parole „Alles für Deutschland“ ausgesprochen haben. Er animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die Staatsanwaltschaft.
Sie vertritt die Ansicht, der Angeklagte und auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte. Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Laut dem Landgericht Halle hat der Angeklagte eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede gestellt.
Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker am 14. Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt.
Es um eine Rede Höckes bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021, an deren Ende er die Parole aussprach. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel war überzeugt, dass Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt.“
Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein. Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.
Bei dem zweiten Fall im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles schon ein Strafverfahren gegen ihn lief. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste er somit zu dem Zeitpunkt sicher von der Strafbarkeit. Im Fall einer Verurteilung erwartet den 52-Jährigen laut Landgericht Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Nach dem Prozessauftakt an diesem Montag ist für Mittwoch ein zweiter Verhandlungstag geplant. Dann könnte das Urteil fallen.
Höcke steht auch noch ein dritter Prozess ins Haus. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen hier noch nicht fest.