Was sich am 1. Juli 2024 für Autofahrer in Österreich ändert
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Die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und bringt nicht nur für Autofahrer zahlreiche Neuerungen mit, sondern auch für Behörden wie Bezirkshauptmannschaften, Städte und Gemeinden.
Am 1. Juli tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die vor allem die vollziehenden Behörden betreffen. Diskutierte Themen wie „Geschwindigkeitsbeschränkungen“, „Radarkontrollen“ und „Grünblinken“ stehen im Mittelpunkt der neuen Regelungen.
Kein flächendeckendes Tempo 30 in Gemeinden
Die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h in Ortsgebieten bleibt unverändert. Bürgermeisterkönnen auch künftig nicht ohne Weiteres ganze Orte zu Tempo-30-Zonen erklären. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, erklärt: "Behörden können künftig in besonders sensiblen Bereichen, wie vor Schulen oder Seniorenheimen, Geschwindigkeitsbeschränkungen einfacher erlassen. Dies kann Tempo 30 oder Tempo 40 sein, wenn es zur Verkehrssicherheit beiträgt." An den bestehenden Grundsätzen für Tempolimits in sonstigen Straßen oder Zonen ändert sich nichts. Diese müssen weiterhin erforderlich und verhältnismäßig sein und von Sachverständigen befürwortet werden.
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Neue Regeln für Radarkontrollen
Die Verkehrsüberwachung bleibt Aufgabe der Bezirkshauptmannschaften und der Polizei. Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen künftig selbstständig Radarkontrollen durchführen, wobei die Standorte im Vorfeld geprüft werden, etwa auf Unfallhäufigkeit. Hoffer betont: "Geschwindigkeitskontrollen sollen der Verkehrssicherheit dienen und nicht der Einnahmenbeschaffung."
Grünblinken bei Ampeln bleibt die Regel
Entgegen einiger Spekulationen wird das Grünblinken bei Ampeln nicht abgeschafft. Nur an stark frequentierten Zufahrten zu Autobahnen oder Schnellstraßen dürfen spezielle Ampeln installiert werden, die kurzzeitig Fahrzeugkolonnen unterbrechen. Dabei kann auf das Grünblinken verzichtet werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern und Staus zu reduzieren. An normalen Kreuzungen bleibt alles beim Alten, wie Hoffer klarstellt. (VOL.AT)
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Fakten:
- Inkrafttreten: 1. Juli 2024
- Novellenummer: 35. StVO-Novelle
- Hauptthemen: Geschwindigkeitsbeschränkungen, Radarkontrollen, Grünblinken bei Ampeln
- Geschwindigkeitsbeschränkung: Bleibt bei 50 km/h in Ortsgebieten
- Neuregelungen: Erleichterung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in sensiblen Bereichen
- Radarkontrollen: Gemeinden können unter bestimmten Bedingungen selbstständig durchführen
- Grünblinken: Bleibt bestehen, Ausnahme bei stark frequentierten Auffahrten