„Das neue Einbürgerungsrecht enthält zwei klare Botschaften“

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft. Damit senkt die Ampel die Fristen für eine Einbürgerung deutlich. Der Doppelpass wird Standard. Justizminister Buschmann sieht zudem Anreize „zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt“ – und eine Verbesserung in der Integrationspolitik.

„das neue einbürgerungsrecht enthält zwei klare botschaften“

Ulrich Zillmann/FotoMedienService/picture alliance; Montage: Infografik WELT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erwartet von der Einbürgerungsreform mehr Ordnung und Kontrolle in der Integrationspolitik sowie außerdem Anreize für Migranten, eine Arbeit aufzunehmen. „Das neue Einbürgerungsrecht enthält zwei klare Botschaften“, sagte er WELT. „Erstens machen wir die Einbürgerung für diejenigen leichter, die von ihrer eigenen Hände Arbeit leben. Wer aber Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, darf im Regelfall nicht eingebürgert werden. Das stärkt auch unseren Arbeitsmarkt. Denn damit setzen wir Anreize zur Aufnahme von Arbeit und zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt – nicht in die sozialen Sicherungssysteme.“

Zweitens stelle man noch klarer: „Antisemiten dürfen keinen deutschen Pass bekommen. Wenn eine Person in diesem Sinne auffällig geworden ist, darf sie nicht eingebürgert werden. Damit sorgt das neue Staatsangehörigkeitsrecht in der Integrationspolitik für mehr Ordnung und mehr Kontrolle.“

Die Einbürgerungsreform der Ampel tritt an diesem Donnerstag in Kraft. Laut dem Bundesinnenministerium handelt es sich um „ein zentrales Reformvorhaben der Bundesregierung“. Künftig ist eine Einbürgerung im Regelfall nach fünf statt bislang acht Jahren möglich, besonders gut integrierte Menschen sollen bereits nach drei Jahren den deutschen Pass erhalten können.

Außerdem wird der Doppelpass generell hingenommen. Anders als bislang muss also niemand mehr seinen alten Pass abgeben, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Insbesondere türkische Staatsangehörige in Deutschland könnten davon profitieren. Viele von ihnen sind seit Langem in Deutschland, haben ihren alten Pass aber aufgrund Verbindungen zum Herkunftsland nicht abgegeben.

Wie bislang müssen Einbürgerungswillige grundsätzlich nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Sie müssen Deutschkenntnisse belegen und einen Einbürgerungstest bestehen. Die Kriterien wurden tendenziell verschärft. Bislang hatten Personen auch dann Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn sie unverschuldet kein eigenes Einkommen hatten. Künftig gilt das nur noch für bestimmte Personengruppen, darunter Angehörige der sogenannten Gastarbeiter-Generation. Das war insbesondere der FDP wichtig.

Zusätzliche Fragen zum Existenzrecht Israels

Auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird wie bislang verlangt. Explizit klargestellt wird, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar seien, also einer Einbürgerung entgegenstehen. Ein neuer Einbürgerungstest enthält zusätzliche Fragen etwa zum Existenzrecht Israels.

Inwieweit in der Praxis sichergestellt werden kann, dass Antisemiten tatsächlich nicht eingebürgert werden, muss sich indes erst noch zeigen. Vertreter kommunaler Spitzenverbände hatten während des Gesetzgebungsverfahrens vor einem Flickenteppich gewarnt.

Es stelle sich die Frage, wie antisemitische Handlungen in Einbürgerungsverfahren festgestellt werden sollen, sagte ein Sprecher des Deutschen Städtetags im Herbst WELT. „Es gibt keine gesetzliche Definition von Antisemitismus.“ Möglich sei, dass die Einbürgerungsbehörden das unterschiedlich auslegten.

Klar ist auch: Nicht jeder, der Sozialhilfe bezieht, ist künftig von einer Einbürgerung ausgenommen. Für „vulnerable Personengruppen“, die ihren Lebensunterhalt nicht sichern könnten und nicht unter eine der gesetzlich bestimmten Ausnahmeregelungen fallen, bestehe immer noch die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung, schreibt das Bundesinnenministerium. In dem Fall entscheidet die Einbürgerungsbehörde, ob die Person „alles Mögliche und Zumutbare“ getan hat, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Im internationalen Vergleich ist das neue Einbürgerungsrecht ausgesprochen einwandererfreundlich. Die Einbürgerung bereits fünf Jahren nach der Einreise sei „extrem schnell“, schreibt der Konstanzer Ausländerrechtsexperte Daniel Thym in einer Analyse für das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Zwar könne man sich in Ländern wie Kanada bereits nach vier Jahren einbürgern lassen. Allerdings beginne die Frist erst zu laufen, wenn man einen Daueraufenthaltstitel besitze.

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