Frankreich führt Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen ein

In Deutschland heißt das Phänomen »Shrinkflation«, in Frankreich »Reduflation«: Der Inhalt eines Produkts schrumpft, der Preis aber bleibt hoch. Französische Händler müssen solche Mogelpackungen nun kennzeichnen.

frankreich führt kennzeichnungspflicht für mogelpackungen ein

Frankreich führt Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen ein

Die Praxis ist zwar nicht verboten, aber sie sorgt für Ärger. Laut Verbraucherschützern verteuern Anbieter ihre Produkte, indem sie in weitgehend gewohnter Verpackung weniger Inhalt verkaufen. Verbraucher erkennen diese versteckten Preiserhöhungen beim Einkauf oft nur schwer.

In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler solche Mogelpackungen von Montag an durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Es gehe dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird, teilte das Wirtschaftsministerium in Paris mit.

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Für eine Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgröße ist nun ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der benennt, wie sich die Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben. Die Regelung gilt für Lebensmittel und übrige Produkte – für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken der Supermärkte.

Die Regelung hatte Frankreich während der hohen Inflation im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, als viele Menschen über stark gestiegene Lebensmittelpreise klagten und sich zugleich durch verkleinerte Verpackungen getäuscht fühlten.

Betroffen von der neuen Vorgabe sind Supermärkte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern. Die Formulierung lautet: »Die Menge dieses Produkts wurde von x auf y verändert, der Preis pro Kilo, Gramm oder Liter wurde von x auf y erhöht.«

Hersteller verweisen oft auf veränderte Rezeptur

Die Preisangabe pro Liter oder Kilo ist bereits vorgeschrieben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Preise besser vergleichen können. Versteckte Preiserhöhungen sind zudem oft verbunden mit einer Änderung der Rezeptur – so kann der Hersteller sagen, dass dies der Grund für eine gleichzeitige Mengenreduzierung sei.

Experten erwarten infolge der neuen Regelung kaum Änderungen. Die großen Supermarktketten in Frankreich sehen die Hersteller in der Pflicht, wie etwa das Unternehmen Carrefour betonte. Das Unternehmen erklärte, es habe »Maßnahmen veranlasst«, Mogelpackungen im Sortiment zu entdecken. Diese werde es ab Montag nicht mehr in den Läden geben.

In Frankreich nennt man das Phänomen der versteckten Preiserhöhungen »Reduflation«. Verbraucherschützer in Deutschland sprechen von »Shrinkflation« und fordern auch hierzulande eine Kennzeichnungspflicht für entsprechende Produkte. »Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden«, sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Pop.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit Jahren eine Liste und kürt zudem die »Mogelpackung des Jahres«. Träger des Negativpreises sind dieses Jahr Brotchips: Nach einem Markenwechsel schrumpfte der Inhalt und der Preis stieg, sodass sie um 127 Prozent teurer wurden.

Foodwatch will mit Negativpreis Druck auf Hersteller machen

Im vergangenen Jahr wurden mit mehr als 100 Produkten so viele Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Hamburg verzeichnet wie noch nie. Einige Hersteller reduzieren demnach die Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis, andere tauschen hochwertige Zutaten gegen kostengünstigere aus. Besonders viele Mogelpackungen gibt es demnach bei Genuss-Lebensmitteln wie Schokolade, Keksen und Chips. In den meisten Fällen sind Markenartikel betroffen.

»Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen«, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, Michael Knobloch. »Die Verärgerung der Menschen ist riesig.«

Aktuell läuft eine Umfrage der Organisation Foodwatch zur »dreistesten Werbelüge des Jahres«. Nominiert ist unter anderem ein Eis, bei dem die Packungsgröße bei gleichem Preis von 1300 Milliliter auf 900 Milliliter reduziert wurde.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hatte in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Das Vorhaben befindet sich nach Angaben eines Sprechers weiterhin in der Ressortabstimmung. Wie Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, konnte mit den anderen Bundesministerien dazu bislang keine Einigung gefunden werden.

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