Visaverfahren: Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts
Auswärtiges Amt warnt vor Abschiebungen nach Afghanistan data-portal-copyright=
Menschen aus Afghanistan konnten offenbar mit Ausweispapieren einreisen, die in Deutschland nicht anerkannt sind. Doch es waren wohl deutlich weniger als zunächst berichtet.
Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus haben in drei Verfahren Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts eingeleitet. Das teilte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Freitag in der Bundespressekonferenz mit. Gegen wie viele Angestellte genau ermittelt wird, konnte er nicht sagen, es handele sich aber um „wenige“.
Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren offenbar in mehreren Fällen Personen aus Afghanistan mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren nach Deutschland eingereist sind.
Das Auswärtige Amt widersprach aber einem Bericht des „Focus“, demnach es angeblich um mehrere Tausend Fälle gehe. Die Zahl der mit den unzureichenden Ausweispapieren eingereisten Menschen aus Afghanistan liege bei weniger als zwei Dutzend, hieß es.
Das Hauptproblem, weswegen die Staatsanwaltschaften ermitteln, sind offenbar sogenannte Proxy-Pässe, mit denen die afghanischen Staatsbürger einreisen durften. In diese klebten Mitarbeiter der zuständigen Deutschen Botschaft in Pakistan nach erfolgreicher Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung ein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Richtig wäre gewesen, wenn die Mitarbeiter den Schutzsuchenden vorher ein sogenanntes Reisedokument für Ausländer (RAfA) ausgestellt und das Visum dann in dieses Dokument geklebt hätten. Denn Proxy-Pässe werden in Deutschland nicht als Ausweisdokument anerkannt.
Das liegt am Verfahren zur Ausstellung: Anders als in Deutschland gibt es die Möglichkeit, dass die Proxy-Pässe von einem Verwandten bei der Behörde abgeholt werden kann. In der Bundesrepublik muss der Passinhaber jedoch immer persönlich bei der Behörde vorbeikommen, Proxy-Pässe gibt es in dem Sinne nicht.
Alle anderen Voraussetzungen zur Einreise seien bei den Betroffenen aber erfüllt gewesen, hieß es. Insbesondere sind die Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich durchgeführt worden, und in allen Fällen wurden auch die Identitäten der Personen zweifelsfrei festgestellt, betonte der Sprecher des AA.
Aufgefallen waren die unzureichenden Ausweise erst bei der Einreise in Deutschland. Bundespolizisten erkannten sie als Proxy-Pässe, auf der Grundlage wurden dann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Daher sei nun eine „zusätzliche Sicherheitsschleife direkt vor Abflug“ eingezogen worden. So schaue man sich die Reisedokumente direkt vor Abflug nochmals an, hieß es vom AA. Wo es Fragen gebe, werden die vor Abflug abschließend geklärt und gegebenenfalls dann ein RAfA ausgestellt.