Wärmepumpenheizung: So viel Förderung ist 2024 drin
Wärmepumpenheizung 2024: Das ist der maximale Förderbetrag
- Neue Förderkulisse für Heizsysteme
- Wärmepumpe, Pellet und Co.: Diese Fördersätze galten bis zuletzt - mit Beispielen
- Neues "Heizungsgesetz": Diese Änderungen greifen ab 2024
- Deutlich höhere Förderungen: Mit "Geschwindigkeits-Bonus" fließen bis zu 70 Prozent
- Fazit: Mehr Chancen für Hauseigentümer und Klimaschutz
- Wärmepumpen-Anbietervergleich der DAA: Viele regionale Betriebe machen mit
Bei der Diskussion um das neue “Heizungsgesetz” ging es hoch her, seit September letzten Jahres ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun offiziell verabschiedet - am 1.1.2024 ist es in Kraft getreten. Es gingen die Sorgen um einen befürchteten erzwungenen Austausch der eigenen Gas- oder Ölheizung sowie in diesem Zusammenhang um untragbare Kosten um.
Wir haben uns daher einen Überblick darüber verschafft, was die neuen Änderungen bei einem Heizungstausch tatsächlich bedeuten. Dabei haben wir letztlich viele Vorteile für deinen Geldbeutel als Eigentümer*in und für das Klima entdeckt.
Heizen mit Wärmepumpe, Pellet & Co.: Diese Fördersätze galten bis zuletzt - mit Beispielen
Der Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor dem Inkrafttreten des "Heizungsgesetzes" am 1.1.2024 stellt sich so dar:
Bei einem Heizungstausch in einem Bestands-Wohngebäude ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) maßgeblich. Hierbei geht es dann immer um den Austausch einer fossil betriebenen Heizung gegen eine klimafreundlichere Heizungsart.
Die Fördersätze bis 2023 auf einen Blick
- Austausch gegen eine Wärmepumpe: Standard-Zuschuss 25 Prozent; Heizungstauschbonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung 10 Prozent; Wärmepumpenbonus bei Erschließen bestimmter Umweltenergien 5 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 40 Prozent.
- Austausch gegen Anschluss an ein Wärmenetz: Standard-Zuschuss 30 Prozent; Heizungstauschbonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung 10 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 40 Prozent.
- Austausch gegen Biomasseheizung, z. B. Pelletheizung: Standard-Zuschuss 10 Prozent; Heizungstauschbonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung 10 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 20 Prozent.
Dazu zwei Rechenbeispiele:
Rechenbeispiel 1: Eine Beispielfamilie möchte die funktionierende Ölheizung in ihrem Einfamilienhaus gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe austauschen. Das kostet 20.000 Euro. Die Familie erhält den Basis-Zuschuss von 25 Prozent sowie den Heizungstauschbonus von 10 Prozent als Förderung. Den Wärmepumpenbonus erhält sie nicht, da Luft als Wärmequelle nicht dazu qualifiziert. Mit der Gesamtförderung von 35 Prozent muss die Familie noch 13.000 Euro für die Wärmepumpe bezahlen.
Rechenbeispiel 2: Eine Beispielfamilie beheizt ihr Einfamilienhaus mit einer Gasheizung, möchte sich aber stattdessen an ein Wärmenetz anschließen lassen. Dafür erhält sie 30 Prozent Basisförderung und weitere 10 Prozent als Heizungstauschbonus. Die Förderhöhe liegt also bei 40 Prozent. Ein nachträglicher Anschluss an ein Wärmenetz kostet etwa 15.000 Euro. Abzüglich der Förderung muss die Familie für die neue Heizung noch etwa 9.000 Euro bezahlen.
Neues "Heizungsgesetz": Diese Änderungen greifen ab 2024
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch "Heizungsgesetz" genannt - sieht zahlreiche Änderungen vor, die unweigerlich auch die Förderkulisse betreffen. Wir geben dir einen Überblick über die Änderungen und Neuerungen. Grundlage hierfür ist die Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 8. September zur Novelle des GEG.
Zunächst geht es um die Einführung einer Regelung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen. Dies gilt als ein zentraler Schritt auf dem Weg zur geplanten Treibhausgasneutralität in Deutschland 2045. Mit den Vorgaben des neuen "Heizungsgesetzes" soll die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Wärmebereich schrittweise mit jedem Heizungswechsel reduziert werden. Denn für eine gute Klimabilanz und eine kostenverträgliche Wärmeversorgung ist der effiziente Betrieb von Heizungsanlagen sehr wichtig.
Ausschnitt der Neu-Regelungen im Detail (Novelle GEG Stand 9/2023)
- Es bleibt dabei: bestimmte Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe von 4 bis 400 kW Heizleistung haben, müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Es sind also Heizungen betroffen, die vor 1993 installiert wurden. Diese Regelung betrifft jedoch weder Brennwertkessel noch Niedertemperaturkessel.
- Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe, die jünger als 30 Jahre sind, dürfen repariert und vorerst weiterbetrieben werden.
- Geht eine Gasheizung oder eine Ölheizung irreparabel kaputt, gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, während der auch Heizungssysteme aufgestellt werden können, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllen. Danach soll es dann kommunale Wärmeplanungen geben, die Grundlage für Eigenheimbesitzer sein können, sich für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden zu können.
- Man darf auch nach dem 1. Januar 2024 eine fossil betriebene Heizung einbauen, muss aber vorher eine verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen. Der Grund hierfür ist, dass aufgrund der steigenden CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe auf eine mögliche Kostenfalle bei deren Weiterverwendung hinzuweisen.
- Gasheizungen, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüstbar sein sollen, können bis zur Vorlage einer Wärmeplanung eingebaut werden.
Deutlich höhere Fördersätze: Mit "Geschwindigkeits-Bonus" fließen bis zu 70 Prozent
Wie schlagen sich diese Änderungen nun hinsichtlich des seit 1.1.2023 geltenden Förderkonzepts nieder? Das “Förderkonzept erneuerbares Heizen im bestehenden Eigenheim” setzt sich nun aus vier Bestandteilen zusammen:
- Grundförderung, die Zuschüsse zum Heizungstausch bietet
- Erhöhung der Grundförderung durch den Klimabonus
- Neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung
- Steuerliche Abschreibung
Die Wärmewende soll vom Staat mit Millionenbeträgen gefördert werden. Dieses Geld soll aber nicht aus dem normalen Bundeshaushalt, sondern dem gesonderten Klima- und Transformationsfonds stammen. Unter gewissen Voraussetzungen sollen so bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten einer klimafreundlichen Heizung übernommen werden - der Auftraggeber zahlt im besten Fall also nur noch ein Drittel. Die folgende Tabelle verrät, wie sich die Fördersumme zusammensetzt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Fachbetriebe mit freien Kapazitäten, die dich umfangreich beraten können, findest du hier*.
Wir beziehen uns hier immer auf den Fall, dass eine komplett fossil betriebene Heizung gegen eine solche ausgetauscht wird, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Mit diesen Fördersätzen lockt der Staat nun:
- Grundförderung
- Höhe: 30%
- Wohneigentum muss selbst genutzt werden oder
- Kleinvermieter mit bis zu sechs Einheiten, von denen eine selbst bewohnt wird
- einkommensunabhängig
- Zuschlag Härtefall
- Höhe: zusätzlich 30%
- Auflagen gleich wie bei Grundförderung, aber
- Haushaltseinkommen darf maximal 40.000 Euro betragen
- Zuschlag "Geschwindigkeits-Bonus"
- Höhe: zusätzlich 20%
- Auflagen gleich wie bei Grundförderung, aber
- Heizungstausch muss bis 2028 erfolgen
- ab 2029: Bonus sinkt zweijährig um drei Prozentpunkte
Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70 Prozent. Die Deckelung der Förderhöhe liegt aber immer bei 70 Prozent der Investitionssumme - womit du unterm Strich nur noch 30 Prozent der Anschaffungskosten selbst tragen musst.
Auch hier haben wir wieder zwei beispielhafte Rechnungen für ein Einfamilienhaus aufgestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechnungen nur beispielhaft zu verstehen sind. Wie sich die Fördersätze im Individualfall tatsächlich zusammensetzen kommt auf den Einzelfall im Konkreten an.
Beispielrechnung 1 - Austausch der alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe (Neubau)
Unsere Beispielfamilie hat ein Haushaltseinkommen von 70.000 Euro jährlich und bewohnt ein Einfamilienhaus, das im Jahr 2000 fertiggestellt wurde und seitdem eine Gasbrennwertheizung hat. Die Familie will diese Anfang 2024 gegen eine Wärmepumpe austauschen, die Gasheizung ist dann 24 Jahre alt. Der Heizungstausch inklusive Installation kostet rund 20.000 Euro. Als Fördersumme steht der Familie der Grundbonus von 30 Prozent zu. Da sie die Gasheizung vor 2028 tauschen, können sie zusätzlich von 20 Prozent "Geschwindigkeits-Bonus" profitieren.
- 20.000 Euro Investitionskosten für den Heizungstausch
- - 6.000 Euro Grundförderung (entspricht 30% der Investitionskosten)
- - 4.000 Euro "Geschwindigkeits-Bonus" (entspricht 20% der Investitionskosten)
- = 10.000 Euro Eigenanteil für den Heizungstausch
Geht man von einer Gesamtförderung von 50 Prozent aus, bedeutet das für die Familie eine Ersparnis von sage und schreibe 10.000 Euro. Sie muss also nur noch 10.000 Euro für die neue, umweltfreundliche Heizung aufbringen.
Beispielrechnung 2 - Austausch der alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe (Altbau)
In diesem Beispiel hat die Familie ein Haushaltseinkommen von 35.000 Euro und bewohnt ein Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1984. Es wird von einer Ölheizung beheizt, die ebenso alt ist, also deutlich über 30 Jahre und daher ausgetauscht werden muss. Die neue Wärmepumpe, die die Ölheizung ersetzen soll, beheizt das Haus zu 100 Prozent. Inklusive Installation kostet die Erdwärmepumpe 30.000 Euro. Damit sind die Klimaziele von 65 Prozent erneuerbaren Energien deutlich übererfüllt. Die Familie erhält 30 Prozent Grundförderung und 30 Prozent Härtefallförderung.
- 30.000 Euro Investitionskosten für den Heizungstausch
- - 9.000 Euro Grundförderung (entspricht 30% der Investitionskosten)
- - 9.000 Euro Härtefallförderung (entspricht 30% der Investitionskosten)
- = 12.000 Euro Eigenanteil für den Heizungstausch
Hier kommen der Familie ganze 60 Prozent der Investitionskosten als Fördersumme zugute. Die Kosten des Heizungstausches reduzieren sich damit auf nur noch 12.000 Euro, die die Familie selbst aufbringen muss.
Förderkredite sollen zusätzlich entlasten, indem sie die finanzielle Belastung zeitlich strecken. Bei der KfW ist ein neuer Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro ist dieser zinsverbilligt. Außerdem soll auch die steuerliche Abschreibung weiterhin möglich sein. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll dahingehend novelliert werden und gemeinsam mit dem GEG zum 1. Januar 2024 inkrafttreten.
Fazit: Mehr Chancen für Hauseigentümer und Klimaschutz
Das "Heizungsgesetz" scheint also erhebliche finanzielle Vorteile mit sich zu bringen, denn die Förderung für einen Heizungstausch ist zuvor deutlich niedriger ausgefallen. Anreize, im Sinne des Klimaschutzes auf eine umweltfreundlichere Alternative zum Heizen umzusteigen, gibt es damit zuhauf. Auch Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen bekommen mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, eine solche Investition zu stemmen. Überraschend ist, dass der Eigenanteil für den Heizungsaustausch in unseren Rechenbeispielen bei nur 40 bzw. 50 Prozent liegt.
Durch das neue GEG sollen also die Türen zu einer klimafreundlicheren Heizung für eine breite Gruppe von Hausbesitzern geöffnet werden. Damit könnte sich Deutschland wieder stärker auf dem Pfad zum Erreichen der Klimaziele positionieren. Denn der Gebäudesektor ist für rund 40 Prozent der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich – sodass hier das Umdenken und vor allem Handeln wirklich lohnt. Nicht zuletzt bestimmt die Entwicklung des weltweiten Klimas maßgeblich über die Zukunft jüngerer und kommender Generationen.
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Wärmepumpen-Anbietervergleich der DAA: Viele regionale Betriebe machen mit
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