Amtsmissbrauchsvorwurf gegen Tiroler Behörde in Agrar-Causa

amtsmissbrauchsvorwurf gegen tiroler behörde in agrar-causa

Amtsmissbrauchsvorwurf gegen Tiroler Behörde in Agrar-Causa

In der Causa Tiroler Agrargemeinschaften hat der Verein "Gemeindeland in Gemeindehand" der Agrarbehörde jahrzehntelangen Amtsmissbrauch vorgeworfen. Die Behörde hätte aufgrund eines "erfundenen Scheinrechts" agiert, hieß es in einer Pressekonferenz am Donnerstag. Neue Recherchen hätten "gesetzeswidrige Bescheide" aufgedeckt, auch sei eine Anfrage im Landtag falsch beantwortet worden. Vereinsobmann Leonhard Steiger sah einen "systematischen Raubzug gegen die Gemeinden" belegt.

Ausgangspunkt der nun neu aufgerollten Dauercausa war eine Anfrage im Tiroler Landtag vom Landtagsabgeordneten und heutigen Klubobmann Markus Sint (Liste Fritz) aus dem Jahr 2019. Deren von Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) abgesegnete Beantwortung habe "grobe Fehlleistungen" der Agrarbehörde zu Tage gebracht. So seien laut Beantwortung rund 50 Agrargemeinschaften laut Bescheid wegen einer erfolgten sogenannten Hauptteilung - also der Aufteilung zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft - nicht als Gemeindegut einzustufen. Eine Nachschau habe jedoch etwa in Zams ergeben, dass hier nie ein Bescheid ergangen sei. Ein solches Fehlen von Bescheiden wurde nun auch in anderen Fällen vermutet.

Zweitens sei bei diesen rund 50 Agrargemeinschaften festgestellt worden, dass diese kein Gemeindegut seien, da die betroffenen Gründe vormals nie im Eigentum der Gemeinde gestanden seien. Nachdem ihm die Einsicht in Agrarakten erschwert worden sei, habe er dazu die historischen Grundbücher ausgegraben, sagte Autor Ulrich Stern, ehemals Gemeinderat in Mieming, der ein Buch zu der Causa verfasst hat. Demnach sei dort in nahezu all dieser Fälle die Gemeinde entgegen der Behauptungen vormals als Eigentümer eingetragen gewesen. Dahingehende Bescheide seien also "schlichtweg faktenwidrig", resümierte Steiger.

Zuletzt wurden große Erhebungslücken geortet. 234 Agrargemeinschaften seien bisher als Gemeindegut anerkannt worden. Bei insgesamt 118 sei die Kategorisierung "kein Gemeindegut" erfolgt. Tatsächlich würden jedoch 451 Agrargemeinschaften in Tirol existieren, wonach folglich 99 noch gar nicht erfasst worden seien. Dabei habe die Behörde für die in diesen Fällen noch nicht erfolgte "Enttarnung" elf Jahre Zeit gehabt, kritisierte Steiger.

In Richtung Agrarbehörde richtete Stern schwere Vorwürfe und ortete eine "Täuschung des Landes Tirol". Die Behörde habe "Gesetze negiert und teilweise verfälscht". Stern sah einen Verstoß gegen Artikel 18 der Bundesverfassung und somit Amtsmissbrauch über ein Dreivierteljahrhundert "durchgehend belegt". Die Staatsanwaltschaft müsste dies eigentlich von Amts wegen verfolgen hieß es auf Nachfrage nach einem möglichen rechtlichen Vorgehen.

Eine "Frage der Gerechtigkeit" sah Sint, der die Anfrage ursprünglich gestellt hatte. Ein solches Vorgehen "passiert nicht einfach". Vielmehr sei dies "systematisch gewollt, geplant und durchgezogen". Insgesamt sah er ein neues Kapitel von "Macht- und Klientelpolitik der ÖVP" und sprach von einem "bewussten Verschleiern". Den Gemeinden sei ein "konkreter Schaden" - nämlich entgangene Einnahmen - entstanden, meinte Sint mit Blick auf das Beispiel Zams. Dabei handle es sich um die Heimatgemeinde von Altlandeshauptmann Günther Platter (ÖVP), wie der Landtagsabgeordnete anmerkte.

Indes ließ der Liste-Fritz-Klubchef kein gutes Haar am 2014 von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung vorgelegten und von einer Regierungsmehrheit im Landtag verabschiedeten Agrargesetz. Dieses sei zwar vollziehbar, aber "sehr bürokratisch". Gemeindechefs wie der ebenfalls anwesende Mutterer Bürgermeister Hansjörg Peer könnten jede Entscheidung in der Sache nur mit Rechtsbeistand treffen und müsse bei jeder einzelnen Entscheidung "vor das Höchstgericht ziehen". "Gesetze sollen Problematiken lösen, nicht verursachen", fasste Sint zusammen.

Als Lösung der Causa wurde erneut unisono eine durch ein noch zu verabschiedendes Landesgesetz ermöglichte Rückübertragung an die Gemeinden gefordert. "Was einem nicht gehört, das gibt man zurück", erinnerte Sint an ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Erst mit einer Rückübertragung hätte man eine "saubere Lösung" bei dem Thema erreicht. Momentan sei man von einer Mehrheit für ein entsprechendes Gesetz im Landtag jedoch "weit entfernt", räumte er ein.

Ganz im Gegensatz dazu sah ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf das Thema bereits "gelöst" und die Liste Fritz in "Sommerloch-Debatten" unterwegs. "Wir müssen nicht künstlich Streitigkeiten in den Gemeinden heraufbeschwören. Die überwiegende Zahl der Bürgermeister in Tirol ist mit der Lösung zufrieden", sagte er in einer Stellungnahme. Die Gemeinden hätten bereits "vollen Zugriff auf die Substanz und das Vermögen der Agrargemeinschaften". Die Causa sei für ihn "abgehakt", für eine erneute Debatte bestehe kein Anlass. Die Opposition wolle hier "politisches Kapital aus einer längst gelösten Thematik schlagen."

Bei der Causa geht es um Liegenschaftsvermögen, das vor vielen Jahren verfassungswidrig an Agrargemeinschaften verschoben worden sein soll. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Eigentumsübertragung von Gemeindegut an Agrargemeinschaften bereits 1982 als rechtswidrig bezeichnet. Diese Ansicht fiel in Tirol aber zunächst nicht auf fruchtbaren Boden. Erst als die Gemeinde Mieders vor die Höchstrichter zog und der VfGH sein Erkenntnis von 1982 im Sommer 2008 bekräftigte, kam eine heftig geführte politische Debatte ins Rollen. Diese dauerte bis zur Verabschiedung des Agrargesetzes 2014 an. In der Novelle zum Flurverfassungsgesetz wurde unter anderem ein Substanzverwalter eingesetzt. Beendet war die Debatte dadurch indes nicht - bereits vor der Landtagswahl 2022 war sie angestoßen vom Verein "Gemeindeland im Gemeindehand" und dem Gemeindeverband kurzzeitig erneut aufgeflammt. Landeshauptmannstellvertreter Geisler hatte bereits damals einer Rückübertragung eine Absage erteilt.

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