AfD: CDU-Abgeordneter Marco Wanderwitz will Verbotsantrag im Bundestag einbringen
Der ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz macht sich seit Jahren für ein AfD-Verbot stark. Nun hat der CDU-Mann laut »taz« genügend Abgeordnete zusammen, um sein Begehr auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen.
AfD: CDU-Abgeordneter Marco Wanderwitz will Verbotsantrag im Bundestag einbringen
37 Abgeordnete. So viele – insgesamt fünf Prozent aller Abgeordneten im Bundestag – werden benötigt, um einen eigenen Antrag auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz plant solch einen Antrag, um einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag zu diskutieren. Nun habe er die 37 Unterstützenden zusammen, sagte Wanderwitz der »taz«.
Man warte nun nur noch die schriftlichen Urteilsgründe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab, das im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt hatte. »Wenn die Urteilsgründe vorliegen, werden wir uns das genau anschauen und dann unseren Verbotsantrag aktualisiert und gut begründet einbringen«, so Wanderwitz zur »taz«.
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»Nicht einfach gewähren lassen, bis es zu spät ist«
Wanderwitz gilt als einer der prominentesten Vertreter eines AfD-Verbots in der deutschen Politik. Er hatte bereits vor Monaten angefangen, im Bundestag nach Unterstützern für ein AfD-Verbotsverfahren zu suchen. Ein solcher Antrag kann vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat eingebracht werden. Die jüngsten Ergebnisse der AfD bei der Europa- und Kommunalwahl in Ostdeutschland nannte der CDU-Politiker »beängstigend und bedrückend«. In vielen Kommunen könnten »die Rechtsextremen jetzt ihre Agenda durchsetzen«, so Wanderwitz. »Und diese Agenda wird immer radikaler. Dem können und dürfen wir nicht einfach zuschauen.« Der demokratische Rechtsstaat dürfe eine Partei, »die rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet und diesen Rechtsstaat abschaffen will, nicht einfach gewähren lassen, bis es zu spät ist«.
Ein AfD-Verbot ist in der CDU umstritten. Parteichef Friedrich Merz ist skeptisch, ob solch ein Verbot juristisch durchsetzbar wäre und AfD-Wähler zurückholen würde. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte sich hingegen zuletzt nach den Antifaschismus-Demos im Winter für eine Prüfung eines Verbotsverfahrens ausgesprochen.
Die Grünen fordern zudem vor der am Mittwoch wieder tagenden Innenministerkonferenz die Einrichtung einer Taskforce, um Material für einen AfD-Verbotsantrag zusammenzutragen. »Die AfD ist ein Sicherheitsrisiko für die Menschen und die Demokratie«, sagte Grünen-Innenexperte Marcel Emmerich der »taz«. »Sie hat Rechtsterroristen in ihren Reihen, will Millionen von Bürgern deportieren. Und mit China und Russland sind die größten Feinde unserer Demokratie ihre besten Freunde. Der Staat muss sich gegen diese Radikalisierung wehren.«
Hohe Hürden für ein Verbot
Die Sicherheitsbehörden müssten daher »systematisch in einer Materialsammlung« alle Einschätzungen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zusammentragen, fordert Emmerich. »Ich erwarte von der nächsten Innenministerkonferenz, dass sie genau dafür eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einsetzt.« Die Innenministerkonferenz trifft sich von Mittwoch bis Freitag, diesmal unter dem Vorsitz von Brandenburg in Potsdam.
In Deutschland sind die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch. Der Staat soll sich so nicht einfach unliebsamer Gegner entledigen können. Eine Partei darf deshalb nur verboten werden, wenn sie »darauf ausgeht«, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Und selbst dies allein reicht nicht zwangsläufig aus. Es geht auch darum, wie bedeutend die Partei ist, ob sie ihr Programm auch verwirklichen und dem Staat so gefährlich werden kann.