Wer diesen Zuschuss haben will, muss schnell sein!
Die Bundesregierung verschickt aktuell Schreiben zum sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss – ins Auge sticht dabei die kurze Frist (Symbolbild).
Die Bundesregierung verschickt derzeit Schreiben zum sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss. Wer diesen haben möchte, muss wohl sehr schnell sein – Zeit ist dem Schreiben nach bis Sonntag, 30. Juni. Dies „entbehre nicht einer gewissen Komik“, schreibt ein „Krone“-Leserreporter.
Am Ende des Antrags ist nämlich folgende Passage zu lesen: „Wir empfehlen Ihnen jedoch, Anträge möglichst zeitnah abzugeben, da nur so der Stromkostenergänzungszuschuss auch bei der nächsten Jahres- beziehungsweise Schlussabrechnung berücksichtigt werden kann.“ Die entsprechende Information erhielt der Leser am Freitag, 28. Juni, von Finanzonline. Er vermutet ein „Vorwahlgeschenk“.
Nur ab vier Personen pro Zählpunkt
Von diesem können aber nicht alle Menschen in Österreich profitieren. Voraussetzung ist, dass mindestens vier Personen den Strom über denselben Zählpunkt beziehen und alle an der Adresse zum Stichtag 1. Juli 2023 ihren Hauptwohnsitz hatten. Jede weitere Person würde ebenfalls berücksichtigt werden, heißt es in dem Schreiben. In einem einzigen Haushalt müssen die Menschen hingegen nicht wohnen.
In einigen Fällen wird der Stromkostenergänzungszuschuss automatisch berücksichtigt, in anderen müssen die Bewohnerinnen und Bewohner einen Onlineantrag stellen. Dazu sind eine Identifikationsnummer und Prüfzahl nötig, die in dem Brief stehen. Der Zuschuss hängt nicht vom Einkommen ab und wird – sofern er gewährt wurde – bei der nächsten Stromrechnung berücksichtigt. „Eine direkte Auszahlung ist nicht möglich“, heißt es.
Dritter Zeitraum folgt noch
„Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Eine dieser Maßnahmen ist die Stromkostenbremse, die nun um den sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss erweitert wird“, heißt es seitens der Regierung.
Jetzt gehe es um den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023. Eine dritte Tranche folge noch, die ebenfalls in vielen Fällen automatisch abgewickelt werde. Wer einen Antrag stellen müsse, werde wieder gesondert informiert.