Maja T.: Mitten in der Nacht an Ungarn ausgeliefert
Justiz
Maja T.: Mitten in der Nacht an Ungarn ausgeliefert
Gegenprotest bei den Neonazi-Treffen in Budapest.
Trotz Widerspruchs aus Karlsruhe wird eine linksautonome Person außer Landes gebracht.
Eine Gruppe deutscher und italienischer Linksautonomer soll 2023 in Budapest mutmaßlich Rechtsextreme angegriffen und teils schwer verletzt haben. Einer 23-jährigen Person aus Thüringen, Maja T., soll danach nun in Ungarn der Prozess gemacht werden – wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
Das Problem: T. ist non-binär, ordnet sich also nicht eindeutig einem Geschlecht zu. Auch deshalb habe T. „in dem autokratischen System unter Regierungschef Orbán, in dem die Justiz nicht unabhängig ist, kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten“, kritisierten linke Jurist:innenverbände schon vor Monaten.
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Das Berliner Kammergericht entschied am Donnerstag aber: T. könne ausgeliefert – der offizielle Begriff innerhalb der EU ist „überstellt“ – werden. Unter anderem in Antifa-Kreisen war die Erleichterung danach am Freitag zunächst groß, als das Bundesverfassungsgericht dies vorläufig stoppte. T.s Berliner Anwalt Sven Richwin hatte diese Anordnung mit einem Eilantrag erwirkt. Doch da hatten Sicherheitskräfte T. in der Nacht auf Freitag schon aus einer Dresdner JVA an die österreichische Grenze gebracht – von wo T. dann nach Ungarn gefahren wurde.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Freitag den Zeitplan des Geschehens: Karlsruhe verfügte um 10:50 Uhr den Ausweisungsstopp. Um 11:47 Uhr kam von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Information, dass T. „bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei“. Anwalt Sven Richwin sagt, er sei darüber nicht informiert worden.
Der Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins, Lukas Theune, kritisiert das Vorgehen: Eine Überstellung an ein EU-Land sei zwar nicht außergewöhnlich. Es sei aber ein „Skandal“, nicht abzuwarten, bis über einen Eilantrag entschieden wurde und stattdessen „mitten in der Nacht jemanden aus der JVA abzuholen“. Er habe den Eindruck, „dass da bewusst Rechtsschutz vereitelt werden sollte“, sagt Theune der Frankfurter Rundschau.
Karlsruhe wies die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nach Bekanntwerden des Vorgangs am Freitag an, T.s Rückführung nach Deutschland zu erwirken. Nur: Budapest ist nicht an Weisungen aus Karlsruhe gebunden. Antifa-Gruppen riefen zu Protesten am Wochenende in mehreren deutschen Städten auf.