Wurden hier arglose Bürger abkassiert? Parkflächen irritieren Autofahrer

Protest nach Park-Knöllchen

Wurden hier arglose Bürger abkassiert? Parkflächen irritieren Autofahrer

wurden hier arglose bürger abkassiert? parkflächen irritieren autofahrer

Nicht für jeden sofort erkennbar sind die unterschiedlichen Pflasterflächen. Vorne (weiß markiert) darf geparkt werden, dahinter (neben dem fahrenden Auto) aber nicht. Neue Schilder sollen das jetzt eindeutig klar machen.

Nach einem Autofahrerprotest hat die Stadt Hofgeismar neue Halteverbotsschilder aufgestellt.

Hofgeismar – Mehrere Jahrzehnte verließen sich viele Autofahrer in Hofgeismar darauf, dass die gepflasterten Randstreifen an der Elisabethstraße in der Innenstadt als Parkstreifen genutzt werden konnten. Vor allem Besucher eines Restaurants nutzten die nahe gelegenene Flächen, wenn der Besucherandrang etwas größer war. Doch das war illegal, wie die Stadt auf Anfrage der HNA erklärte und vor Kurzem durch Aufstellen von Schildern ganz klar sichtbar auswies.

55 Euro für Parken auf Gehweg in Hofgeismar

Den Stein ins Rollen brachte der Hofgeismarer Autohalter und -fahrer Eberhard Albrecht, der an der Elisabethstraße auf dem Seitenstreifen (im Foto neben dem Verteilerkasten) parkte und dafür von der Ortspolizei einen Bußgeldbescheid über 55 Euro wegen „verbotswidrigen Parkens auf einem Gehweg und Behinderung des Fußgängerverkehrs“ erhielt.

Nach Albrechts Recherchen sei das unrechtmäßig gewesen und er legte Widerspruch ein. Er bemängelte eine fehlende Beschilderung und ein Fehlverhalten der Stadt, sodass ein Parkverstoß nicht erkennbar sei.

Arglose Bürger nicht mehr abkassieren

Die fehlende Beschilderung wurde inzwischen von der Stadt ergänzt. Albrecht registrierte erfreut, dass die Stadt seiner Anregung gefolgt sei und den strittigen Straßen- und Seitenstreifenabschnitt amtlich beschildert habe. „Die zwei Parkverbotsschilder mit Zusatzschild begrüße ich, zumal damit arglose Bürger nicht mehr zur Kasse gebeten werden“, kommentierte er in einem Brief an die HNA.

Vorwurf: Durchgang zu eng

Eberhard Albrecht bemängelte aber weiterhin, dass eine mit weißer Farbe markierte Parkbucht (im Foto vorne) nur 1,20 Meter Durchgangsbreite bis zur nächsten Hauswand lässt.

Das verstoße laut Albrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz), denn hier stehe für Fußgänger mit 1,20 Meter noch weniger Platz zur Verfügung als die etwa 1,30 Meter neben den vorher bemängelten Falschparkern auf dem Seitenstreifen. Das sei absolut unzulässig, meint Albrecht nach intensiven Recherchen.

Das Parken auf Gehwegen dürfe nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern (auch mit Kinderwagen) oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibe. Dazu solle der nutzbare Gehweg 2,50 Meter breit sein. Das sei an der 1,20 Meter breiten Engstelle nicht der Fall. Die Parkbucht sei also ein unzulässiges Nadelöhr und die Stadt müsse die Parkmarkierung beseitigen.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Christian Lass vom Ordnungsamt der Stadt Hofgeismar, dass die Parkflächen in diesem Bereich schon lange durch unterschiedliches Pflaster markiert seien. Zur besseren Erkennbarkeit seien dann weiße Farbmarkierungen hinzugekommen.

Immer wieder Missverständnisse

Problematisch seien Fälle, wenn das Pflaster nicht klar unterscheidbar sei, wenn ein Auto darauf stehe. Da es immer wieder zu Missverständnissen gekommen sei, und Verkehrsteilnehmer oft erwiderten, sie hätten ja „nur mal ganz kurz angehalten“, seien nun die zusätzlichen Halteverbotsschilder aufgestellt worden, ergänzte Lass.

Passanten müssen sich verständigen

Zu den bemängelten Engstellen sagte der Vertreter des Ordnungsamtes, dass Gehwege nur bei Neubauten 2,50 Meter breit sein müssten, doch nicht im Bestand von existierenden Grundstücksgrenzen und Hausfassaden. Da müssten Fußgänger, Rollatornutzer und Kinderwagenschieber sich eben untereinander verständigen und einander ausweichen. (Thomas Thiele)

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