Wie sich der Rechtsstaat in Thüringen gegen einen AfD-Sieg wappnen kann

wie sich der rechtsstaat in thüringen gegen einen afd-sieg wappnen kann

Björn Höcke (vorne) und Mario Voigt (hinten), Fraktionsvorsitzende von AfD und CDU, sitzen im Plenarsaal des Thüringer Landtags.

Es ist der Wahlabend des 1. September. Die AfD hat die Landtagswahl in Thüringen deutlich gewonnen. Ein Szenario, das angesichts von Umfragen nicht unwahrscheinlich ist. Was wird dann geschehen? Werden Anti-Demokraten Recht und Verfassung missbrauchen, um der Demokratie zu schaden? Werden sie demokratische Rechte nutzen, um das System von innen abzubauen? Und was lässt sich heute tun, um Institutionen für diesen Fall zu schützen?

Dazu haben Wissenschaftler ein Jahr lang geforscht. Und am Donnerstagabend im Erfurter Landtag dafür geworben, was sich noch vor der Wahl rechtlich ändern ließe, um Einfallstore für Missbrauch zu schließen. „Eine Demokratie ist widerstandsfähig, wenn sie vorbereitet ist“, sagte Maximilian Steinbeis, Gründer des Verfassungsblogs, eines Forums für verfassungsrechtliche Themen. Im vergangenen Jahr hat er das „Thüringen-Projekt“ ins Leben gerufen.

Am Beispiel dieses Bundeslandes haben Juristen und Politikwissenschaftler untersucht, was passieren würde, wenn eine autoritär-populistische Partei „staatliche Machtmittel in die Hand bekommt“, wie Steinbeis sagt. Die Wissenschaftler haben das Thüringer Landesrecht auf Schwachstellen untersucht, die es für eine Manipulation durch Antidemokraten anfällig macht.

Liste mit Empfehlungen

Sieben Empfehlungen stellten Steinbeis und sein Team vor, die sie zuvor den Abgeordneten des Landtags und der Verwaltung präsentiert hatten. Die erste betrifft die Wahl der Richter für das Thüringer Verfassungsgericht. Da sie mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden müssen, kann eine antidemokratische Partei die Wahl blockieren, wenn sie über ein Drittel der Stimmen im Landtag verfügt. Die AfD hat laut Umfragen die Chance darauf. Das Team vom „Thüringen-Projekt“ empfiehlt, dass nach einer längeren Blockade der Richterwahl das Vorschlagsrecht an das Gericht übergehen sollte. Dann solle der Landtag die vorgeschlagenen Richter mit absoluter Mehrheit statt mit Zweidrittel-Mehrheit wählen können.

AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke hat auch angekündigt, dass er die Medienstaatsverträge mit ARD, ZDF und MDR kündigen wolle. Das kann nach der thüringischen Verfassung der Ministerpräsident allein machen. Hier sollte die Verfassung so geändert werden, dass sowohl Abschluss als auch Kündigung der Medienstaatsverträge durch den Landtag beschlossen werden muss, schlägt das „Thüringen-Projekt“ vor. Auch die Landeszentrale für politische Bildung, die bisher an die Staatskanzlei gebunden ist, kann durch den Ministerpräsidenten aufgelöst werden. Ihre Arbeit solle zukünftig als eine Anstalt des öffentlichen Rechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Wenn die AfD die stärkste Fraktion stellt

Ein weiterer Vorschlag geht davon aus, dass die autoritär-populistische Partei stärkste Fraktion wird. Das Amt der Landtagspräsidentin oder des -präsidenten steht der stärksten Fraktion zu, sie hat das Vorschlagsrecht. Die Geschäftsordnung des Landtags sollte so präzisiert werden, dass auch andere Fraktionen ein Vorschlagsrecht haben, wenn der Kandidat der stärksten Fraktion nicht gewählt wird. Damit würde Chaos bei einer Nichtwahl des Kandidaten der autoritär-populistischen Partei vorgebeugt.

Zudem werben die Wissenschaftler dafür, dass der Polizeipräsident und der Verfassungsschutzpräsident aus der Liste der politischen Beamten in Thüringen gestrichen werden. Ein Ministerpräsident kann diese Beamten, bei denen parteipolitische Neutralität besonders wichtig erscheint, bisher als politische Beamte jederzeit ohne Angabe von Gründen ersetzen – ein Ministerpräsident einer antidemokratischen Partei natürlich auch.

Zudem sollten sogenannten konsultative Volksbefragungen, also Plebiszite der Regierung, ausgeschlossen werden. Sie haben etwa bei den „nationalen Konsultationen“ von Viktor Orbán in Ungarn eine wichtige Rolle gespielt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte solche geplanten Volksbefragungen vor einigen Jahren als verfassungswidrig eingestuft. In der thüringischen Verfassung ist es bisher nicht geregelt, ob sie zulässig sind.

Die wichtigste Empfehlung betrifft die Wahl des Ministerpräsidenten. Scheitert die Wahl im dritten Wahlgang, weil ein Bewerber nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, dann soll es ein sogenanntes „Not-Aus“ geben. Der Landtag soll dann über seine Auflösung abstimmen, für die eine absolute Mehrheit reichen soll. Bisher bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit. Nur wenn diese Auflösung scheitert, soll es einen vierten Wahlgang geben. Bei ihm wäre ein einzelner Kandidat auch gewählt, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält.

Änderungen noch möglich

Wenn der politische Wille vorhanden sei, dann sei es möglich, solche Verfassungsänderungen noch rechtzeitig vor der Wahl zu beschließen, sagte Steinbeis. Viele der Gesprächspartner aus dem Landtag hätten signalisiert, dass sie den politischen Willen dazu hätten. Viele hätten aber auch gesagt, dass der politische Gegner leider total blockiere.

Die Thüringer Verfassung sei im Übrigen nicht schlechter und nicht besser als andere Landesverfassungen, betonte das Team. Wegen der besonderen schwierigen Thüringer Parteienlandschaft und der Stärke der von Björn Höcke geführten AfD habe man Thüringen ausgewählt. Möglich wäre auch ein Sachsen- oder ein Brandenburg-Projekt.

„Die AfD ist eine große Gefahr für die Demokratie“, sagte Steinbeis. Sie sei aber nur der Anlass für das Projekt, nicht der Gegenstand. Bei der Vorstellung der Empfehlungen mit Abgeordneten des Landtags war ein Vertreter der AfD anwesend.

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