Ein Landtagsabgeordneter der AfD in Niedersachsen soll gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Ermittler haben deshalb die Geschäftsräume der Partei durchsucht. Es bestehe der Verdacht, dass Spendengelder nicht unverzüglich weitergeleitet wurden.
Verstoß gegen Parteiengesetz? Durchsuchungen bei AfD in Niedersachsen
Ermittler haben am Mittwoch die Geschäftsräume der AfD in Niedersachsen durchsucht. Hintergrund sind Ermittlungen gegen einen Landtagsabgeordneten der Partei wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz, wie die Staatsanwaltschaft Hannover mitteilte. Es gelte die Unschuldsvermutung, betonte eine Sprecherin. Zuvor hatte der niedersächsische Landtag die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben, jedoch keine Angaben zu den Personen gemacht.
Die Durchsuchung am Mittwochmorgen richte sich nur gegen einen Abgeordneten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es bestehe der Verdacht, dass er Spendengelder einerseits nicht unverzüglich weitergeleitet habe.
Andererseits habe er möglicherweise Ausgaben, die er für die Partei getätigt habe, nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt. Es könnte sich damit um einen Verstoß gegen Paragraf 31d des Parteiengesetzes handeln, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird.
Den Angaben nach wurden Räume des Landes- und eines Kreisverbandes der AfD in Hannover durchsucht. Es habe keine Durchsuchungen in Abgeordnetenräumen gegeben. Zuerst hatten die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“, die „Neue Presse“ und der NDR über die Durchsuchungen berichtet.
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