Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg gegen Mercedes-Benz

Im Zuge des Dieselskandals wollen Verbraucherschützer Schadensersatz für rund 2800 Mercedes-Kunden erstreiten. Nun haben sie einen Teilerfolg erzielt. Nächste Station: Karlsruhe.

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Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg gegen Mercedes-Benz

Mercedes-Benz hat in bestimmten Dieselautos des Typs GLK und GLC unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Dieselskandals gegen den Autohersteller eingereicht hatten.

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In der Musterklage hatte sich der Verband auf Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und 6 mit einem bestimmten Motortyp von Mercedes-Benz konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Die Autos wurden von 2012 bis 2016 gebaut.

Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut – und so die Reinigung von Dieselabgasen eingeschränkt. Daraus folgt, dass die Fahrzeuge nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen für Luftverschmutzung mit Umweltgiften wie Stickoxiden einhielten und Käufer über die Qualität der Produkte getäuscht wurden. Mercedes-Benz hatte die Vorwürfe damals bestritten. Das Unternehmen verwies auch auf amtliche Genehmigungen für sein Vorgehen.

Nächste Station Karlsruhe

In der Zwischenzeit haben sich die Rechtsprechung und die Haltung der Behörden zuungunsten des Herstellers geändert. Im Dezember 2023 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf von mehr als hunderttausend Mercedes-Autos mit einer bestimmten Abschalteinrichtung an. Konkret ging es um das sogenannte Thermofenster. Ein solches kann bewirken, dass die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen nicht oder nicht optimal funktioniert, wodurch Kosten gespart werden können.

Das Amt droht, Fahrzeuge stillzulegen, bei denen ein vorgeschriebenes Softwareupdate ausbleibt. Zuvor hatte ein Mercedes-Fahrer aus Baden-Württemberg ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs erstritten, das den Anspruch der Kunden auf Schadensersatz stärkte. Auch um die amtliche Freigabebescheinigung für etliche Modelle mit Thermofenster wird juristisch gestritten. Im Fokus des Dieselskandals steht vor allem der Volkswagenkonzern, betroffen sind aber alle großen Autohersteller.

Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadensersatz haben könnten, war zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) rund 2800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab. So gebe es bei Euro-6-Fahrzeugen keine Beweise, dass Mercedes mit vollem Vorsatz gehandelt habe.

Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadensersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.

Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. »Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht«, sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werde sich dagegen verteidigen.

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