Data Act in Kraft: Nahtloser Wechsel zwischen Cloud-Anbietern wird bald möglich

Das neue Datengesetz der EU soll den Umgang mit Daten aus vernetzten Geräten und ihre Speichermöglichkeiten massiv verändern. Die Übergangsfrist läuft jetzt.

Am Donnerstag ist der im November vom EU-Parlament verabschiedete Data Act in Kraft getreten, der für einen fairen Zugang zu und eine faire Nutzung von Daten sorgen soll. Jeder Nutzer wird mit der Verordnung grundsätzlich Zugriff auf alle Informationen erhalten, zu deren Erzeugung er beigetragen hat. Anbieter vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste werden verpflichtet, die entsprechenden Daten dem Anwender standardmäßig in leicht zugänglicher Form in Echtzeit sowie kostenlos zur Verfügung zu stellen. Mit dem Inkrafttreten beginnt die Übergangsfrist. Der Data Act wird in 20 Monaten, also vom 11. September 2026 an, anwendbar sein.

Betroffen sind virtuelle Sprachassistenten und Chatbots wie Alexa, Siri, Assistant oder ChatGPT genauso wie Services im Internet der Dinge (IoT), also etwa Software von Fitness-Uhren sowie vernetzte Autos und Windräder. Nutzer können Hersteller etwa auch auffordern, die erfassten Daten an einen Reparaturdienst ihrer Wahl weiterzugeben. Unternehmen dürfen nur “in Ausnahmefällen” den Transfer spezifischer Messwerte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigern.

Schub für die Multi-Cloud ab September 2026 erwartet

Öffentliche Stellen können zudem künftig auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen, um auf öffentliche Notfälle wie Überschwemmungen und Waldbrände zu reagieren oder um ein gesetzliches Mandat zu erfüllen. Voraussetzung ist, dass benötigte Messwerte nicht schon auf anderem Wege einfach verfügbar sind.

Das Datengesetz soll es Kunden ferner nach Angaben der EU-Kommission ermöglichen, “nahtlos” – und letztlich kostenlos – zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern zu wechseln. Diese Vorkehrung fördere den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt. Zugleich würden Abhängigkeiten von einzelnen Betreibern verringert. So könne jedes europäische Unternehmen Datendienste von verschiedenen Anbietern kombinieren (“Multi-Cloud”). Interoperabilitätsstandards für die gemeinsame Nutzung von Daten sollen gefördert werden.

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