Heizung über 30 Jahre alt: Öl- und Gasheizung zu alt: Ausnahmen der Austauschpflicht

heizung über 30 jahre alt: öl- und gasheizung zu alt: ausnahmen der austauschpflicht

Nicht immer muss eine alte Heizung tatsächlich ausgetauscht werden. Diese Ausnahmen gibt es.

  • Das aktuelle Heizungsgesetz sieht kein pauschales Verbot für Gas- und Ölheizungen vor, stattdessen gibt es eine Austauschpflicht für Heizungen mit einem Alter von über 30 Jahren
  • Die Austauschpflicht betrifft zahlreiche Haushalte, jedoch sind einige Gas- und Ölheizungen von dieser Pflicht ausgenommen
  • Unsere Analyse bietet wichtige Einblicke für Hausbesitzer

Im Zuge der Energiewende überdenken viele Menschen auch das Thema Heizen. Sie wenden sich von fossilen Brennstoffen ab und setzen stattdessen auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen. Für einige Verbraucher ist es sogar notwendig, Alternativen zu ihrer Ölheizung in Betracht zu ziehen. Der Grund dafür ist die in Deutschland geltende “Austauschpflicht” für alte Gas- und Ölheizungen.

Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen getauscht werden. Das bedeutet: Die Austauschpflicht trifft jedes Jahr weitere Haushalte. Gerade in der aktuellen Situation, in der Fachkräfte gesucht werden, lohnt sich die rechtzeitige Suche nach einer Alternative. Doch nicht immer muss eine alte Heizung tatsächlich ausgetauscht werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht einige Ausnahmen von der Austauschpflicht vor.

Womöglich muss ein betroffener Eigentümer aber gar nicht schnell reagieren – ein Überblick:

Heizung: Austauschpflicht – diese Ausnahmen gelten

  • Von der Austauschpflicht betroffen sind Verbraucher mit einem Konstanttemperaturkessel in der Ölheizung – bedeutet: Anlagen mit Niedertemperaturkessel oder auch Brennwertgeräte sind von der Austauschpflicht ausgenommen.
  • Eigentümer, die seit 1. Februar 2002 selbst in ihrem Haus oder ihrer Wohnung wohnen, sind nach aktuellem Stand ebenfalls nicht betroffen.
  • Hauskäufer sind vor der Austauschpflicht nicht ausgenommen – für sie greift aber eine Frist von zwei Jahren. Danach müssen auch sie die alte Heizung verpflichtend tauschen.

Für viele Eigentümer ist primär der dritte Punkt in der Auflistung relevant: Sie können ihre alte Ölheizung auch mit einem Konstanttemperaturkessel weiter betreiben. Jedoch sollte man den Weiterbetrieb solcher Anlagen hinterfragen. Die alten Ölheizungen verbrauchen im Vergleich zu modernen Anlagen deutlich mehr Energie. Zudem gibt es 2023 gute Förderungen vom Staat für eine neue Heizung – unter Zunahme vom “Heizungs-Tausch-Bonus” sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich.

Auch moderne Ölheizungen sind von der Austauschpflicht nicht betroffen. Daher lohnt sich immer der Blick auf das Alter einer Ölheizung. Unter Umständen sind Verbraucher nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Austausch verpflichtet. Zudem wichtig zu wissen: Auch ab 202…

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