Private Krankenversicherung : Warum eigentlich ist es so schwer, aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?

private krankenversicherung : warum eigentlich ist es so schwer, aus der privaten in die gesetzliche krankenversicherung zu wechseln?

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Wer privat krankenversichert ist, sieht sich im Alter oft mit stark steigenden Beiträgen konfrontiert. Viele wollen wieder in die gesetzliche Kasse – doch der Weg zurück ist kompliziert.

Der Unterschied, der vielen Menschen nicht klar ist: Die private Krankenversicherung (PKV) ist genau das: eine Versicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind dagegen eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Einschränkungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit.

Eine gesetzliche Krankenkasse SOLL keinen Gewinn erwirtschaften. Eine private Krankenversicherung ist ein Unternehmen. Es MUSS Gewinn erwirtschaften, sonst geht es pleite.

Eine Versicherung kommt für Schäden auf. Sie bezahlt die Kosten aus dem Vermögen, das alle Versicherten einzahlen. Je höher das Risiko des Versicherten, desto höher die Prämie.

Wie gesetzliche Krankenversicherung und private funktionieren

Das ist auch so in der privaten Krankenversicherung. Wer jung und gesund ist, zahlt wenig, wer älter und öfter krank ist, zahlt mehr.

Schöner, aber nicht sachlicher als Wikipedia kann man es nicht zusammenfassen: „Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richtet sich die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung – anders als in der privaten Krankenversicherung – nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko.“

Anders funktioniert das Prinzip private Krankenversicherung: Alte Menschen mit chronischen Krankheiten nimmt sie schon gar nicht auf, das wird durch eine Bestandsaufnahme der Gesundheit verhindert. Wer meint, eine bestehende Krankheit verheimlichen zu können, riskiert, dass das später auffliegt, und dann ist es vorbei mit schnellen Terminen bei Ärzten.

Es liegt also in der Natur der Sache, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung für die Versicherten mit zunehmendem Alter steigen. Mehr MRTs, mehr Besuche beim Orthopäden, mehr Medikamente, desto höher die Beiträge.

Und viele Menschen werden zwar älter und auch ein wenig kränker, aber nicht mehr unbedingt reicher. Vielleicht geht das eigene Unternehmen pleite, vielleicht hat man sich als ehemaliger Angestellter gedacht, die Rente würde schon reichen, aber dann geht das Dach kaputt und auf einmal ist ein Großteil des Ersparten weg.

Und die Rechnungen der privaten Krankenversicherung sollen trotzdem bezahlt werden.

Da überrascht es nicht, dass viele Menschen feststellen – am Ende des Lebens mit all den Zipperlein wäre die gesetzliche Krankenkasse doch eigentlich günstiger. Die nämlich berechnet ihre Beiträge anhand des aktuellen Einkommens. Ist das niedrig, wie so oft nach dem Berufsleben oder bei Arbeitslosigkeit, fällt auch der Beitrag zur Krankenkasse niedrig aus. Dafür bekommt man keine Vorzugsbehandlung bei Arztterminen und ausschließlich die Leistungen, die das Sozialgesetzbuch für alle GKV in Deutschland festschreibt.

Und dann wollen viele zurück in die GKV. Die will sie aber eigentlich gar nicht als Mitglieder haben. Im Gegenteil. Die Gesetze sehen hohe Hürden vor, wenn ein Privatversicherter in die GKV zurückwill. Schließlich hat der Freiberufler oder freiwillig bei der PKV versicherte Angestellte während seiner Zeit in der privaten Versicherung keine Beiträge in die GKV eingezahlt. Er kommt also im schlimmsten Fall als Kostenfaktor in die GKV zurück und zahlt dann wegen niedrigen Einkommens auch noch geringe Beiträge, die in der Regel die anfallenden Kosten nicht decken. Das zahlen dann die, die jahrelang in der GKV sind.

Mitarbeitende von gesetzlichen Krankenkassen kennen die Telefonate von Menschen, die gern in die GKV möchten, weil die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung erneut gestiegen sind. Die Standardantwort ist: Das geht nicht. Wer einmal in der PKV ist, soll – so die Idee – dort auch bleiben.

Klar, wer aus verschiedenen Gründen plötzlich mittellos dasteht, den lässt der Sozialstaat nicht hängen, wer Privatinsolvenz anmelden muss, der kann auf lange Sicht wieder in die GKV aufgenommen werden. Nicht aber Menschen, die noch Einkommen haben oder gar Vermögen in Form von Haus oder Aktiendepot.

Einbahnstraße PKV

Selbstständige, die noch unter 55 sind, können sich zum Beispiel wieder in ein Angestelltenverhältnis begeben. Dann steht der Weg in die GKV wieder frei, allerdings darf das Gehalt nicht zu hoch sein. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gilt da. Sie liegt derzeit bei 62.100 Euro Jahreseinkommen. Das klingt für Selbstständige mit vorher vielleicht sechsstelligem Einkommen eher wenig verlockend.

Und eigentlich sichern die Privatversicherten mit ihren Zahlungen ab, dass sie im Alter nicht sehr hohe Beiträge zahlen müssen. Dafür nehmen die Versicherer das Geld und legen es an, damit die Zinserträge allen zugutekommen. Jahrelang war das schwierig mit den Zinsen am Kapitalmarkt, also mussten die Beiträge steigen. Wird ja auch alles teurer – Medikamente, Behandlungen, und als Privatversicherter bekommt man das oft alles. Auch weil die Ärzte bei Privatversicherten viel höhere Rechnungen schreiben dürfen.

Wer erst mal 55 Jahre alt ist, für den schließt sich das Tor in die GKV nicht mehr nur ein wenig, sondern quasi ganz. Davor ist zumindest ein Wechsel für Angestellte möglich. Es braucht den Willen des Arbeitgebers und einen Vertrag auf Teilzeit – damit das Jahreseinkommen sinkt. Heißt aber auch, das Jahreseinkommen sinkt unter die Grenze von 63.500 Euro (richtig, nah dran, aber nicht ganz die Beitragsbemessungsgrenze von oben).

Auslandsjahr im Alter

Ein weiterer Weg zurück in die GKV führt übers europäische Ausland. Einfach dort mindestens ein Jahr in die Sozialsysteme einzahlen, dann ist nach der Rückkehr das Tor in die GKV auch wieder auf. Wer eher am Ende seines Berufslebens noch einen Auslandsaufenthalt favorisiert, hat hier eine Option.

Weitaus häufiger versuchen Versicherte, sich aus ihrem einmal gewählten Tarif heraus- und in einen anderen hineinzubewegen. Daran haben die Versicherungen – wenig überraschend – meist wenig Interesse, denn in den günstigeren Tarifen bekommen sie weniger Geld.

Ein Wechsel gleich zu einem ganz anderen Anbieter bedeutet auch: ade, Altersrückstellungen. Und: hallo, erneute Gesundheitsprüfung! Und die bedeutet im Ernstfall im Alter – doch wieder höhere Beiträge, niemand ist schließlich ewig unverwundbare 20 Jahre alt.

Die Alternative: Basistarif

Der vermutlich in wirtschaftlich schwieriger Lage beste Weg ist für Privatversicherte der Wechsel in den sogenannten Basistarif. Den muss jeder Anbieter vorhalten.

Wenig Geld kostet der auch nicht. „Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 rund 844 Euro pro Monat.“ Die Prämie kann in der Höhe noch mal halbiert werden, wenn die sogenannte Hilfebedürftigkeit vorliegt – das regelt das Sozialgesetzbuch, und Bezieher von Bürgergeld oder Arbeitssuchende, die Grundsicherung bekommen, gehören dazu.

Die Rechnungen beim Arzt sind vom Versicherten allerdings immer noch privat zu bezahlen. Die Praxen wiederum dürfen bei Privatversicherten im Basistarif nur festgelegte Tarife anlegen. Die Behandlung und Therapie orientieren sich dann allerdings eng an den Leistungen, die die GKV übernimmt. So sind Versicherte im Basistarif zwar nicht in der GKV, bekommen aber die gleiche Behandlung zu einem Tarif, der zwar höher liegt als in der GKV, aber doch in der Regel deutlich unter dem der normalen PKV.

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