Das Bundesverfassungsgericht schützen – aber wie?
Blockade ist ein schillernder Begriff. Man selbst ringt ehrenvoll um demokratische Mehrheiten – nur die anderen blockieren immer. Wer nicht zustimmt, blockiert. Dabei bedeutet Demokratie ja nicht, dass jeder allen Vorschlägen, denen des politischen Gegners zumal, immer zustimmen muss. Wenn also die Wahl etwa eines Bundesverfassungsrichters etwas länger dauert, dann liegt das daran, dass die vorgeschlagene Person nicht zustimmungsfähig war.
Ablehnung aus Prinzip?
Es gibt aber tatsächlich Blockaden; und hier erscheint der Begriff als zu milde: Wenn aus Prinzip jeder Vorschlag abgelehnt wird. Wenn gar nicht mehr auf Argumente eingegangen wird. Wenn das ganze System abgelehnt wird.
Aus Sorge vor blockierenden Verfassungsfeinden wird seit Längerem darüber nachgedacht, Bestimmungen über das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz selbst zu verankern. Darüber kann man in der Tat nachdenken. Auch wenn es sich nicht um das drängendste innenpolitische Problem handelt, so werden die Verfassungsgerichtsbarkeit und der Verfassungsschutz – wie übrigens auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk – von Gegnern der freiheitlichen Ordnung zunächst ins Visier genommen werden.
Gesprächen darüber sollte sich keine demokratische Partei verweigern. Die Union wird das auch nicht tun. Alle Seiten müssen im Gespräch bleiben, wenn es um grundlegende Fragen der Res publica geht. Das unterscheidet sie von Verfassungsfeinden.
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