Donald Trump: Keine Immunität für Trump – Sonderermittler appelliert an den Obersten Gerichtshof

Donald Trump soll sich wegen versuchter Wahlmanipulationen vor Gericht verantworten. Nun muss der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob der Ex-Präsidenten Immunität genießt. Die Zeit drängt.

Der Sonderermittler Jack Smith hat den Obersten Gerichtshof am Dienstag aufgefordert, dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump keine Immunität zu gewähren. Smiths Behörde wirft Trump den Versuch vor, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Damit habe sich Trump unter anderem der „Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten“ und der „Verschwörung gegen das Wahlrecht“ schuldig gemacht.

Smith richtete einen Appell an die Richter: „Ein Grundprinzip unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist, dass niemand über dem Gesetz steht – einschließlich des Präsidenten.“ Die Verfassung gebe dem Präsidenten nicht die Macht, sich zu verschwören und Verfahren zu behindern.

Die Anhörung ist für den 25. April angesetzt, bis Ende Juni haben die Richter dann Zeit, über eine Anklage zu entscheiden. Smith drängt auf einen früheren Prozessbeginn. Denn selbst bei einem beschleunigten Verfahren könnte ein Prozess erst im Herbst beginnen – mitten im Präsidentschaftswahlkampf vor der Wahl im November.

Trumps Anwälte argumentieren, dass Trump in seiner offiziellen Funktion als Präsident gehandelt habe, als er die Ergebnisse der Wahl 2020 in Frage stellte. Sie fordern vom Obersten Gerichtshof, klar festzulegen, dass ehemalige Präsidenten in einigen Fällen Immunität vor Strafverfolgung genießen. Noch im Februar hatten die Richter des Obersten Gerichtshof, von denen drei durch Trump ernannt wurden, bereits entschieden, die Ermittlungen vorerst auf Eis zu legen.

Sollten die Richter den Fall an die Vorinstanzen zurückverweisen, könnte der Prozess erst nach der Wahl starten. Für Trump wäre das ein Vorteil: Wird er im November erneut zum US-Präsident gewählt, könnte er das Justizministerium anweisen, den Fall einzustellen.

Schweigegeldprozess gegen Trump startet Mitte April

Dabei laufen aktuell gleich vier Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten. Ein New Yorker Berufungsgericht lehnte am Montag Trumps Antrag ab, seinen für den 15. April terminierten Strafprozess um Schweigegeldzahlungen an die Porno-Darstellerin Stormy Daniels zu verschieben. Trump hatte mit dem Antrag versucht, den Fall vor ein Gericht außerhalb Manhattans zu bringen und damit den Prozess zu verzögern.

Damit dürfte das Geschworenengericht mit großer Sicherheit noch vor der Wahl Anfang November über Schuld oder Unschuld des Republikaners und Präsidentschaftsbewerbers entscheiden. Der 77-Jährige hat in dem Prozess wie in all seinen Gerichtsverfahren jede Schuld von sich gewiesen.

Die Anklage gegen Trump war von Geschworenen einer Grand Jury erhoben worden. Sie werfen ihm vor, vor der Wahl 2016 Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit einer Schweigegeldzahlung an den Pornostar Daniels gefälscht zu haben. Sein ehemaliger Anwalt Michael Cohen zahlte ihr demnach 130.000 Dollar für ihr Schweigen über eine sexuelle Begegnung mit Trump. Diese soll nach ihrer Darstellung 2006 stattgefunden haben.

Trump hat bestritten, eine sexuelle Begegnung mit der Frau – mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford – gehabt zu haben. Er räumte jedoch ein, Cohen Geld für seine Zahlung an sie erstattet zu haben.

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