Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt rechnet die Thüringer Landesregierung zunächst nicht mit Auswirkungen auf das Sondervermögen im Freistaat. Nach einer ersten Prüfung der Entscheidung sei man der Auffassung, dass die Aufstellung des Thüringer Sondervermögens «nicht berührt sein dürfte», sagte Thüringens Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Erfurt.
«Unabhängig davon diskutiert die Koalition im Zusammenhang mit den Beratungen über den Haushalt 2024 mit der Opposition auch über die Frage, wie mit dem Sondervermögen des Landes künftig zu verfahren sein wird», sagte der Linke-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden im sogenannten Klima- und Transformationsfonds nicht zur Verfügung. In Thüringen wurde im vergangenen Jahr ein Sondervermögen, das einst zur Bewältigung der Corona-Pandemie geschaffen wurde, um Hilfen in der Energiekrise erweitert.
Nach dem Urteil sperrte das Bundesfinanzministerium zahlreiche Posten im Bundeshaushalt. Hoff sagte, Thüringen sei davon überall dort betroffen, wo es um Förderungen für Ostdeutschland und Thüringen geht. «Das betrifft beispielsweise Themenfelder der Energie- und Wirtschaftskrisenbearbeitung», sagte Hoff. Demnach versucht die Landesregierung zusammen mit den jeweiligen Bundesressorts herauszufinden, was die Sperre konkret für Thüringen bedeutet. Das werde aber noch einige Tage dauern.
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