Noch kein Ärger mit Kiffern

Cannabis-Legalisierung: Kontrolle für Polizei schwierig

Noch kein Ärger mit Kiffern

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Der Deutsche Bundestag hat das Cannabisgesetz verabschiedet: Ab dem 1. April ist der Anbau und Besitz von Cannabis in kontrollierten Mengen in Deutschland erlaubt. Experten aus der Region sehen dadurch den Kinder- und Jugendschutz gefährdet.

Die Legalisierung von Cannabis hat bislang in Northeim noch zu keinen Problemen geführt, teilt die Polizeiinspektion Northeim auf HNA-Anfrage mit. Seit dem 1. April dürfen Erwachsene mit Einschränkungen legal kiffen. Sie können nun 25 Gramm Cannabis mit sich führen, zuhause sind 50 Gramm erlaubt.

Northeim – Doch nicht nur zuhause darf Cannabis laut neuem Konsumcannabisgesetz (KCanG) konsumiert werden, sondern auch in der Öffentlichkeit, hier allerdings mit Einschränkungen. So gilt unter anderem ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen. Die Kontrollen seien aber nicht einfach, wie Christin Milius, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Northeim mitteilt. Die Schwierigkeiten bestünden darin, die exakten Abstände zu den Orten festzustellen.

Verbot in der Nähe von Kindern und Jugendlichen

Auch im Rahmen der regulären Streifentätigkeiten und bei Sondereinsätzen – wie zum Beispiel bei der Schulwegüberwachung und bei Geschwindigkeitskontrollen vor Schulen und Kindergärten – nehme die Polizei „unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Ansatzes“ Kontrollen auch hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Cannabisgesetzes vor. Bislang konnte die Polizei aber noch keine Verstöße feststellen.

Sollte es an öffentlichen Plätzen zu einem vermehrten Konsum von Cannabis kommen, werden dort Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes als auch möglicher Verstöße, wie die mitgeführte Höchstmenge, erfolgen, kündigt die Polizei an.

Die Stadt Northeim nimmt derzeit keine Kontrollen in Bezug auf den Cannabiskonsum vor, teilt Stadtsprecherin Anna-Lisa Hummel mit. Grund dafür sei, dass das neue Gesetz keine klaren Zuständigkeiten für Kommunen, konkrete Vollzugshinweise sowie Ausführungsbestimmungen mit sich gebracht habe. Das bedeute, dass die Stadt Northeim als Ordnungsbehörde aktuell keine gesetzlich eingeräumte Handhabe für etwaige Kontrollen habe. Momentan obliegen deshalb die Kontrollen den Polizeibehörden.

Legalisiert sind aktuell nur der Besitz und der Konsum. Zum 1. Juli, wenn die Anbauvereinigungen für Cannabis starten, sollen die Gesundheitsämter über die Kreisebene die Anbauvereinigungen überprüfen. Bayern hat schon eine Landesbehörde gegründet, die das für das ganze Bundesland übernimmt, berichtet Hummel. Grundsätzlich dürfen seit dem 1. April Erwachsene in der Öffentlichkeit Cannabis, das auch als Dope, Gras, Weed und in jüngster Zeit auch als Bubatz bezeichnet wird, rauchen. Ausgenommen sind Bereiche in der Nähe zu Kindern und Jugendlichen sowie in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportstätten. Auch in Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden.

Wo ist kiffen erlaubt?

noch kein ärger mit kiffern

Kiffen verboten: Die roten Punkte auf der Bubatzkarte zeigen, wo kein Cannabis konsumiert werden darf. Hinzu kommt noch die Fußgängerzone, wo von 7 bis 20 Uhr ein Verbot gilt. Screenshot: Bubatzkarte.de

Unter bubatzkarte.de gibt es im Internet eine interaktive Deutschlandkarte, in der die verbotenen Bereiche rot markiert sind (ohne Gewähr). Ein Blick auf die Northeimer Karte macht deutlich, dass am unteren Bleichewall, am alten Friedhof, entlang der Rhume und am Freizeitsee sowie in Randlagen kaum Einschränkungen für das Kiffen in der Öffentlichkeit bestehen. In Restaurants und Kneipen gilt ein Raucherverbot, somit ist auch der Cannabiskonsum innerhalb der Räume verboten. In reinen Raucherkneipen entscheidet der Betreiber darüber.

Nicht mehr fahrtüchtig nach Joint

Wer sich einen Joint genehmigt, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass er anschließend vielleicht nicht mehr verkehrstüchtig ist. Auto, Rad oder E-Scooter sollten dann lieber stehen bleiben.

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet gerade an einem Gesetzentwurf zu neuen Grenzwerten im Straßenverkehr, berichtet Northeims Stadtsprecherin Anna-Lisa Hummel. Die Stadt Northeim stehe hierzu im Austausch mit den anderen beteiligten Stellen.

Ob seit der Legalisierung des Cannabis-Konsums mehr Menschen berauscht mit einem Fahrzeug im Landkreis Northeim unterwegs waren, dazu wollte die Polizei keine Aussagen machen. Der Vergleichszeitraum sei noch zu kurz. Parameter wie Feiertage, Ferien und Wochenenden würden dabei außer Acht gelassen, deshalb sei aktuell noch keine valide Aussage möglich, erklärt Polizeisprecherin Christin Milius.

Prinzipiell gelte, dass Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz genau wie andere Gesetzesverstöße seitens der Polizei verfolgt und konsequent geahndet würden. Dabei könne es sich um Ordnungswidrigkeiten, aber auch um Straftaten handeln.

„Da eine Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit zu den Hauptunfallursachen, teils mit schweren Folgen, zählt, führen wir weiterhin verstärkt Kontrollen durch“, betont Milius.

Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit könne bei Cannabiskonsum über körperliche Testverfahren und einen Urintest erfolgen. Sollte nach diesen Tests der Verdacht der Beeinflussung durch Betäubungsmittel bestehen, folge eine Blutprobenentnahme einen Arzt.

Durch die Blutprobe kann der Wert des THC-Gehalts (Wirkstoff des Cannabis) bestimmt werden. Der Grenzwert liegt derzeit noch immer bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Konsumenten sollten aber bedenken, dass sich das THC im Körper unterschiedlich schnell abbaut und noch Tage später nachweisbar sein kann, betont Milius.

Drogen-Prävention

Wichtig sei der Polizei nach wie vor die Drogen-Prävention, die sie seit Jahren auch mit Blick auf Cannabis-Konsum in den Schulen im Rahmen mit der Netzwerkarbeit mit dem Jugendschutz-Team, zu dem unter anderem auch die Lukas Werk Gesundheitsdienste gehören, an Schulen anbietet. Aktuell sei laut Milius ein digitaler Elternabend zum Thema Cannabis in Planung.

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