Allianz aus Wirtschaftsverbänden fordert Nachbesserungen am EU-Lieferkettengesetz

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der Union profitieren. Eine Allianz aus Wirtschaftsverbänden sieht das Gesetz in der Praxis aber als „schlicht nicht umsetzbar“.

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Allianz aus Wirtschaftsverbänden fordert Nachbesserungen am EU-Lieferkettengesetz

Eine Allianz aus Wirtschaftsverbänden hat Nachbesserungen am EU-Lieferkettengesetz gefordert. Die Verbände sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus – lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen „grober handwerklicher Mängel“ ab.

Insbesondere der Mittelstand werde durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Die Mitteilung von Dienstag stammt von acht Verbänden, darunter dem Außenhandelsverband BGA, Gesamtmetall, der Stiftung Familienunternehmen und Politik und dem Chemieverband VCI.

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Abstimmung auf EU-Ebene verschoben

Mit einer deutschen Enthaltung infolge des Widerstands der FDP in der Ampel-Koalition könnte das gesamte EU-Lieferkettengesetz scheitern. Da sich unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit abzeichnet, wurde eine geplante Abstimmung auf EU-Ebene verschoben.

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der Union profitieren oder durch ihre Produktion dort Umweltschäden verursacht werden. In Deutschland gilt seit 2023 ein nationales Lieferkettengesetz, das EU-Vorhaben geht aber darüber hinaus.

Der Leiter des UN-Menschenrechtsbüros, Volker Türk (59), rief am Dienstag die EU-Staaten zur Verabschiedung des Gesetzes auf. Mit der Annahme würde die EU „eine historische Führungsrolle zeigen”, erklärte Türk. „Ich fordere die EU-Mitgliedstaaten dringend auf, bei diesem wegweisenden Rechtstext Führungsstärke zu zeigen und es über die Ziellinie zu bringen.“

In den vergangenen vier Jahren hätten sich zahlreiche Interessengruppen in beispiellosem Maße an der Erarbeitung der Richtlinie beteiligt, sagte Türk. Der Prozess habe Hoffnungen erweckt, dass ein wirksames Management von Menschenrechtsrisiken durch große Unternehmen gewährleistet werden kann. „Wenn die Richtlinie jetzt scheitern würde, wäre das ein massiver Rückschlag.“

Theorie ja, Praxis nein

Die Wirtschaftsverbände betonten, die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolge zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, sei aber in der Praxis für europäische Unternehmen „schlicht nicht umsetzbar“. Die Verbände appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten, bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniere und den Schutz von Menschenrechten sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen vereine.

Die Verbände sprachen von schweren handwerklichen Mängeln in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie. Dies könnte dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus Märkten und Ländern zurückziehen. „Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Bärendienst erwiesen.“ Nötig sei eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.

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