Lauterbach plant „Revolution“ – drastische Änderungen für Patienten

Lauterbach plant „Revolution“ – drastische Änderungen für Patienten

lauterbach plant „revolution“ – drastische änderungen für patienten

Collage aus zwei Fotos. Links Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Rechts ein Patient, der mit einem Arzt am Tisch sitzt.

Karl Lauterbach hat bei einer Pressekonferenz über die geplante Krankenhausreform gesprochen. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Berlin – Die deutsche Krankenhauslandschaft steht vor einem tiefgreifenden Umbau. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bei einer Pressekonferenz die Dringlichkeit der anstehenden Reform betont. Seiner Aussage nach sei das Gesetz jetzt auf der „Zielgeraden“ und solle noch im April beschlossen werden.

Lauterbach plant „Revolution“ – drastische Änderungen für Patienten

Lauterbach selbst spricht von einem „drastischen Umbau“ und bezeichnet die Reform viel mehr als „Revolution“. Dementsprechend groß sind auch die möglichen Veränderungen, die zukünftig auf Patienten zukommen könnten. Zuletzt hatte der Gesundheitsminister deutsche Krankenhäuser auf einen möglichen Kriegsfall eingestimmt.

Bei der Anzahl der Krankenhäuser soll beispielsweise eine deutliche Reduktion erfolgen. Lauterbach sagt dazu: „Es ist unstrittig, dass wir deutlich zu viele Krankenhäuser haben.“ Die Kliniklandschaft solle stärker auf Effizienz und Konzentration medizinischer Kompetenzen ausgerichtet werden.

Online-Klinik-Atlas und bessere Erreichbarkeit von Krankenhäusern

Bereits ab Mai sollen sich Patienten im sogenannten Online-Klinik-Atlas selbst umfassend über die medizinischen Leistungen der Krankenhäuser in ihrer Nähe informieren können. In einem weiteren Schritt sollen auch Daten zu Eingriffshäufigkeit und Komplikationsraten verfügbar werden.

Die Reform sieht außerdem vor, dass alle Patienten ein Krankenhaus für grundlegende chirurgische Eingriffe innerhalb von maximal 30 Minuten erreichen können. Für komplexere Behandlungen soll die Fahrtzeit nicht länger als 40 Minuten betragen. Für ländliche Gebiete seien daher Ausnahmen bei Klinikschließungen geplant.

Krankenhausreform: Umstellung der Finanzierung und neue Arztart

Die Umstellung des Finanzierungssystems soll dazu führen, dass Krankenhäuser stabiler und transparenter finanziert werden. Anstelle der bisherigen Fallpauschalen soll eine Vorhaltepauschale eintreten, die 60 Prozent der Einnahmen der Krankenhäuser ausmachen soll (Mehr Politik-News auf RUHR24 lesen).

Was sind die Unterschiede zwischen Fallpauschale und Vorhaltepauschale?

Fallpauschale: Ein festgelegter Betrag, den Krankenhäuser für jede Behandlung oder jeden „Fall“ von den Krankenkassen erhalten, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Krankenhausaufenthalts oder den individuellen Kosten. Das soll die Effizienz fördern, kann aber zu weniger individueller Betreuung führen. Gepaart mit ökonomischem Druck, dem die meisten Krankenhäuser ausgesetzt sind, kann der Anreiz entstehen, möglichst viele „Fälle“ in möglichst kurzer Zeit zu „bearbeiten“.

Vorhaltepauschale: Ein Modell, das vorsieht, dass Krankenhäuser einen festen Prozentsatz ihrer Einnahmen dafür erhalten, dass sie die notwendige Infrastruktur wie Betten, Personal und Ausrüstung bereithalten, um Patienten zu versorgen. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung zu sichern und die Krankenhäuser finanziell stabil zu halten.

Lauterbach hatte außerdem bei der Pressekonferenz in Erwägung gezogen, eine neue Arztart zu schaffen, die gleichzeitig in der Klinik angestellt und im vertragsärztlichen Bereich tätig sein kann. Dadurch könne die ambulante Versorgung gestärkt und für eine flexiblere und integrierte medizinische Betreuung gesorgt werden.

lauterbach plant „revolution“ – drastische änderungen für patienten

Sitzungswoche im Deutschen Bundestag, 144. Sitzung: Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Kritik an Lauterbachs Krankenhausreform bleibt bestehen

Kritiker haben vor einem möglichen Anstieg der Krankenkassenbeiträge durch die Reform gewarnt. Wie die Rheinische Post berichtet, sieht der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Gerald Gaß das Gesetz sogar auf der Kippe: „Die große Strukturreform wurde von Seiten des Ministeriums so schlecht gemanagt, dass sie vor dem Scheitern steht.“

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat mit Kritik am Parteigenossen Lauterbach ebenfalls nicht hinterm Berg gehalten: „Beim Gesetzentwurf merkt man halt, dass ein Professor als Bundesminister nicht gleich auch ein Arzt ist, der weiß, was da draußen passiert.“

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 12.04.2024 erstmals veröffentlicht und anschließend aktualisiert.

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