Ausschreibung hat begonnen: Das sind die Kriterien für die bundesweite Bezahlkarte

Die Bundesländer haben das Projekt der Debitkarte für Asylbewerber jetzt offiziell gestartet. In zehn davon sitzen die Grünen in der Regierung.

ausschreibung hat begonnen: das sind die kriterien für die bundesweite bezahlkarte

Bald Realität: die Bezahlkarte für Asylbewerber.

Das Projekt der Bezahlkarte für Asylbewerber ist jetzt auch offiziell gestartet. Die 14 Bundesländer, die sich dafür zusammengetan haben, suchen nun einen Dienstleister. Der Vertrag soll zunächst vier Jahre Geltung haben. Die Karte selbst soll bundesweite Mindeststandards umfassen, zu der weiterhin die umstrittene Möglichkeit der Beschränkung auf bestimmte Postleitzahl-Gebiete gehört (oder auch der Ausschluss bestimmter Gebiete).

Das geht aus der Ausschreibung der Hamburger Firma Dataport hervor, die nun EU-weit bis Ende März im Auftrag der 14 Länder einen geeigneten Betreiber für das Kartensystem sucht. Nicht beteiligt an dem Verfahren sind zwei Länder. Bayern hat gerade erst einen Auftrag an die bayerische Firma Paycenter vergeben. Es läuft auf der Basis des Zahlungssystems von Mastercard. Andere Anbieter nutzen auch Visa. Mecklenburg-Vorpommern hat gerade eine eigene Ausschreibung gestartet.

An der Ausschreibung sind nun alle Länder beteiligt, in denen die Grünen mitregieren: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen. In der Partei, auch in der Bundestagsfraktion, gibt es allerdings weiterhin Vorbehalte gegen die Bezahlkarte – nicht zuletzt wegen der Einschränkungsmöglichkeiten.

„Bargeldsurrogat“

Diese sind auf der Basis eines Länder-Beschlusses vom 31. Januar nun auch in der Ausschreibung enthalten. Die Bezahlkarte muss als physische Karte angeboten werden und soll möglichst auch digital auf dem Smartphone verfügbar sein. Sie ist als „Bargeldsurrogat“ gedacht, nicht als Kontoersatz. Damit sind Überziehungen der Karte nicht möglich.

Asylsuchende können sie auch nur zu den Zwecken nutzen, welche auf der Karte praktisch freigeschaltet sind. Onlinekäufe etwa sollen zwar grundsätzlich möglich sein, aber auch ausgeschlossen werden können – so wie es das rot-grün regierte Hamburg in seinem vor wenigen Tagen gestarteten Kartenprojekt schon vorsieht. Auch internationale Geldtransfer-Dienstleister sollen geblockt werden können.

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist im Umfang enthalten. Hamburg und auch Bayern haben sich dafür entschieden, dies bei 50 Euro pro Monat und Karte zu deckeln.  Der Ausschluss bestimmter Branchen, etwa Glücksspiel oder der Gutscheinverkauf, oder sogar einzelner Unternehmen wird dank der Einbindung der so genannten „Merchant Category Codes“  möglich gemacht – Zahlenreihen, die entsprechend zugeordnet sind und in das Bezahlkartensystem eingegeben werden können.

So gängig wie möglich

Um „die Akzeptanz der Karten im Handel zu unterstützen“, wie es in der Ausschreibung heißt, sind die Bezahlkarten als „Consumer Cards“ anzubieten, also wie gängige und fast überall angenommene Debitkarten – und nicht wie die eingeschränkten „Commercial Cards“, die etwa von Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgereicht werden und oft nur eingeschränkt nutzbar sind.

„Zur Infrastruktur der Karten ist eine breite Akzeptanz im deutschen stationären Einzelhandel sowie an Bankautomaten und im Onlinebetrieb sicherzustellen“, heißt es in der Ausschreibung. Das Anfallen zusätzlicher Gebühren für die Nutzung der Karte müsse vermieden werden können.

Jedem Kartennutzer soll eine virtuelle IBAN-Nummer zugeteilt werden, an die die jeweilige Behörde die monatlichen Zahlungen oder auch Einmalüberweisungen schickt. Diese werden dann der Kartei unmittelbar gutgeschrieben. Der Dienstleister muss dafür sorgen, das bei einem Umzug der Asylbewerber die IBAN auch von der nächsten Behörde genutzt werden kann. Die Karten sollen jederzeit gesperrt werden können.

Jedem Asylbewerber eine IBAN

Auf der Karte taucht die IBAN nicht auf, sie darf auch den Karteninhabern nicht mitgeteilt werden. Damit sollen Überweisungen von der Karte auf Konten im In- und Ausland oder zu anderen Karten unterbunden werden. Zudem wird sichergestellt, dass Geld nur von einem von den Behörden autorisierten Konto auf die Karte überwiesen werden kann – Zahlungen von anderen Konten nimmt die Karte somit nicht an. Allerdings sollen die Karteninhaber jederzeit online ihren Guthabenstand kontrollieren können.

Der Dienstleister muss seine Informationen mehrsprachig anbieten, zudem eine „Kundenbetreuung insbesondere in den Sprachen der Hauptherkunftsländer Asylsuchender“.

Aus den Angeboten soll Dataport fünf Firmen bestimmen, die in die engere Auswahl kommen. Der Zuschlag soll nach Informationen des Tagesspiegels im dritten Quartal 2024 erfolgen.

Was das Ganze kostet, ist weiterhin unklar. Weder in der Ausschreibung noch in dem Länder-Papier vom Januar sind Summen genannt. Einen Hinweis gibt die Ausschreibung Hamburgs für den Vorlauf der Bezahlkarte in der Hansestadt aus dem vorigen Sommer. Da war von einem geschätzten Wert von 800.000 Euro die Rede. In einer Kabinettsvorlage des Bremer Senats vom Januar heißt es, dass für das Projektmanagement und die Vergabe durch Dataport Kosten in Höhe von 500.000 Euro entstehen könnten.

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