Klage gegen Bildverwerter: Fotograf wehrt sich gegen Ausbeutung durch KI

klage gegen bildverwerter: fotograf wehrt sich gegen ausbeutung durch ki

Der Schatten einer Person vor einem Bildschirm mit vielen Ziffern.

Der Papst in Winterjacke, Donald Trump, der sich gegen seine Verhaftung wehrt; Bilder von solchen fiktiven Szenen sind einem Bild-zu-Text-Generator zu verdanken. Einer der bekanntesten Generatoren ist „Stable Diffusion“ des Unternehmens „Stability AI“. Eine Texteingabe genügt und in wenigen Sekunden kreiert der Generator ein gewünschtes Bild. Und das fast kostenlos. Nach einigen wenigen Bildschöpfungen folgt allerdings eine Zahlungsaufforderung.

Damit ein Generator wie „Stable Diffusion“ eine solche Fähigkeit entwickeln kann, muss dieser erst lernen, welche Bilder zu welchen Texten passen und umgekehrt. Dazu bedarf es gigantischer Datensätze an Bild-Text-Verbindungen. Aus diesen Datensätzen werden bestimmte Wahrscheinlichkeitsmuster erkennbar, wie Bildbeschreibungen und Bilder zusammenhängen.

Im Fall des Bildgenerators der Firma „Stability AI“ basiert die Anwendung auf dem Datensatz Laion-5B, von dem, nach eigenen Angaben, gemeinnützigen Verein „Laion“, der seinen Sitz in Hamburg hat. „5B“ meint, dass der Datensatz 5,85 Milliarden Verlinkungen zu Bild-Text-Paaren umfasst. Um eine so große Menge an Daten anzuhäufen, ist sogenanntes „Crawling“ notwendig. Crawling heißt, das Internet nach möglichen Bild-Text-Paaren zu durchsuchen, mit denen eine KI trainieren kann. Dabei wird im Zweifelsfall alles als Lernrohstoff genutzt, was sich finden lässt, ohne Erzeuger der jeweiligen Bilder um Erlaubnis zu fragen.

Zweifel an Forschungszweck

Am Donnerstag verhandelt nun das Landgericht Hamburg über dieses Vorgehen. Ein Fotograf klagt gegen Laion, weil er sich durch die Verwendung seiner Stockfotografien, der er nicht zugestimmt hat, in seinem Urheberrecht verletzt sieht. Die Nutzung von Bildmaterial ohne Zustimmung ist unter bestimmten Umständen aber legal. In Paragraph 60d des Urheberrechtsgesetzes ist verankert, dass das Data Mining, das Laion betreibt, zum „Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“ zulässig sei. An wissenschaftlicher Ausrichtung will Laion in seinem Internetauftritt keinen Zweifel lassen: „Die Motivation hinter der Erstellung von Datensätzen besteht darin, die Forschung und das Experimentieren rund um das Training und die Handhabung von nicht kuratierten, groß angelegten Datensätzen, die aus dem öffentlich zugänglichen Internet gecrawlt werden, zu demokratisieren.“

Der Paragraph 60d des Urheberrechtsgesetzes definiert aber explizit Einschränkungen. Forschungseinrichtungen, „die mit einem privaten Unternehmen zusammenarbeiten, das einen bestimmenden Einfluss auf die Forschungsorganisation und einen bevorzugten Zugang zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung hat“, sind nicht berechtigt, Data Mining zu betreiben. Der Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli, der die Klage am Landgericht Hamburg eingereicht hat, zweifelt aufgrund dieser Einschränkung an der Zulässigkeit des Vorgehens von Laion. Deubelli betont, es gehe nicht darum, Forschung zur Künstlichen Intelligenz zu boykottieren. Vielmehr sei zu beanstanden, dass der Verein stark mit dem Unternehmen „Stability AI“ verbandelt sei, jenes Unternehmen, das besagten Text-Bild-Generator, „Stable Diffusion“,zur Verfügung stellt.

Tatsächlich finden sich im Internet mehrere Interviews, in denen führende Mitglieder des Vereins offen von einer Zusammenarbeit mit Emad Mostaque, dem ehemaligen CEO von „Stability AI“, sprechen. Mostaque trat im März unter dem Druck zahlreicher Anschuldigungen zurück. Der Verein Laion äußerte sich auf Anfrage der F.A.Z. bisher nicht zum Prozessauftakt. Dagegen veröffentlichte der Deutsche Fotorat eine Stellungnahme, in der er auf die Relevanz des Prozesses für die Kreativbranche hinweist und den Vorstoß begrüßt, „die komplexe Materie vor ein deutsches Gericht zu bringen.“

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