Berlin. Im vergangenen Jahr haben die Jobcenter wieder öfter die Leistungen im Bürgergeld vorübergehend gekürzt, weil Bezieher der staatlichen Leistungen nicht zu Terminen erschienen sind oder die Aufnahme einer Arbeit verweigerten.
In einem Jobcenter liegt ein Antrag auf Bürgergeld (Symbolbild).
Dies habe eine kleine Minderheit von 2,6 Prozent aller Leistungsberechtigten betroffen, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. Insgesamt liege die Zahl der Leistungskürzungen über dem Niveau der vorangegangenen drei Jahre, aber deutlich unter dem vor der Corona-Pandemie. Gründe für den Rückgang seien auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2019 und die Neuregelung der Leistungsminderungen mit Einführung des Bürgergelds 2023.
Im Jahr 2023 wurden demnach 226.008 Leistungsminderungen verhängt und damit 77.520 mehr als 2022. Davon seien 128.415 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betroffen gewesen. Etwa vier Fünftel der Kürzungen gingen auf nicht wahrgenommene Termine zurück. Wegen Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder einer Qualifizierungsmaßnahme seien von Februar bis Dezember 15.477 Leistungsminderungen ausgesprochen worden. Für Januar liege keine Unterscheidung nach Gründen vor.
Die Leistungen dürfen laut Gesetz insgesamt um maximal 30 Prozent des Regelbedarfs verringert werden. Kosten für Miete und Heizung dürfen nicht gekürzt werden. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
Seit März 2024 gilt eine Neuregelung, dass der Regelbedarf für bis zu zwei Monate komplett entzogen werden kann. Dies soll für sogenannte Totalverweigerer gelten, die sich wiederholt einer Zusammenarbeit mit den Jobcentern verweigern und eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen. Der monatliche Regelsatz für den Lebensunterhalt eines alleinstehenden Erwachsenen beträgt derzeit 563 Euro. Hinzu kommen Zahlungen für Miete und Heizung.
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