Regeln für Ex-Sicherheitsbeamte werden verschärft

SPD, Grüne und FDP sorgen für restriktivere Anzeige- und Genehmigungspflichten für ehemalige Beamte aus sicherheitsrelevanten Behörden wie dem BND. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) war vor solch einer Reform zuvor zurückgeschreckt.

regeln für ex-sicherheitsbeamte werden verschärft

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zögerte mit Gesetzesänderungen Getty Images

Beamte der Bundesregierung aus sicherheitsrelevanten Bereichen müssen ab April neue Anzeige- und Genehmigungspflichten erfüllen, wenn sie nach dem Ausscheiden aus dem Dienst neue Tätigkeiten etwa in der Privatwirtschaft aufnehmen. Das unterstrichen jetzt Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt setzten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Bundestag Ende 2023 eine Verschärfung des Bundesbeamtengesetzes durch, vor der Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nach Informationen von WELT bis dahin zurückgeschreckt war.

Ab April gelten nun für Beamte aus sicherheitsrelevanten Bereichen erweiterte Anzeige- und Genehmigungspflichten, wenn sie im Ruhestand neue Tätigkeiten aufnehmen – erst recht bei „Tätigkeiten für eine fremde Macht“.

Die neuen Bestimmungen fügten die Abgeordneten im November in den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung ein, den Faeser vorgelegt hatte.

Die Verschärfung geschah vor dem Hintergrund von Berichten über die Tätigkeit ehemaliger Bundeswehrpiloten für das chinesische Militär, aber auch nach Enthüllungen über kontrovers diskutierte neue Jobs von hohen Ex-Beamten wie dem früheren Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning.

Bereits im Juli ging eine Beschwerde über Hanning beim Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) ein, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die mit Hanning verbundene Firma System 360 im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Steakhaus-Erbin Christina Block eine Rolle gespielt hatte.

System 360 war offenbar involviert, als im November 2022 eine weitere Sicherheitsfirma im Auftrag von Block eine angeblich wohlwollende Rückführung der Kinder versuchte zu organisieren, die bei ihrem Vater Stephan Hensel in Dänemark leben. Hensels heutige Frau sandte darauf eine Eingabe an das PKGr.

Bereits im Mai 2023 hatte das PKGr in einer seiner seltenen öffentlichen Erklärungen eine „deutliche Verschärfung“ des Bundesbeamtengesetzes gefordert, nachdem Innenministerium und Kanzleramt nichts für eine Verschärfung der Bestimmungen für die Ex-Beamten unternommen hatte.

„Tätigkeiten für Unternehmen in fremden Staaten sind besorgniserregend“

Gerade für Ruhestandsbeamte mit vertieften sicherheitsrelevanten Kenntnissen müsse es für Tätigkeiten in der Privatwirtschaft künftig ein Genehmigungsverfahren geben, verlangten die Abgeordneten im Mai. Die bisherige Anzeigepflicht sei nicht genug. Speziell Tätigkeiten „für private oder staatliche Unternehmen in fremden Staaten“ seien „besorgniserregend“.

Die jetzt eingeführte „generelle Anzeigepflicht“ für sämtliche Anschlusstätigkeiten ehemaliger politischer Beamter, die vor dem Ruhestand sicherheitsüberprüft waren, war „lange überfällig“, sagte der PKGr-Vorsitzende Konstantin von Notz (Grüne). Auch der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle nannte die Reform „eine Selbstverständlichkeit“. Denn „auch die Tätigkeit bei bestimmten Privatunternehmen kann geeignet sein, das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes zu beeinträchtigen“, so Kuhle bei der Beratung der Novelle im Bundestag im November.

„Verschärfung ist gut – aber auch das mindeste“, bekräftigte auch der SPD-Politiker Ralf Stegner gegenüber WELT, der als Mitglied des PKGr mit auf die Reform gedrungen hatte: „Niemand ist gezwungen, Beamter zu werden. Dort gibt es besondere Treuepflichten.“

regeln für ex-sicherheitsbeamte werden verschärft

Ralf Stegner (SPD) Bertold Fabricius

Das PKGr hatte allerdings weitergehende Regelungen verlangt und für ehemalige Sicherheitsbeamte ein Anzeigeverfahren ohne Fristen für „wünschenswert“ erklärt. Die jetzt eingeführten neuen Pflichten enden spätestens sieben Jahre nach dem Ausscheiden der Beamten aus dem Dienst. Faesers Innenministerium sorgte sich andernfalls um das Grundrecht der Berufsfreiheit. Man habe das PKGr „auf das verfassungsrechtliche Risiko einer unbefristeten Anzeigepflicht hingewiesen“, bestätigte eine Faeser-Sprecherin.

Für August Hanning etwa, der vor über 14 Jahren als Staatssekretär ausschied, gelten die neuen Pflichten also nicht. Man werde jetzt, so von Notz, „sehr genau im Blick behalten, ob die nun verschärften Regelungen ausreichend sind und ihre Wirkung entfalten – oder man noch einmal wird nachjustieren müssen“.

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