Höhere Flugpreise, KI-Warnungen, Bußgelder: Das ändert sich im Mai für Verbraucher

höhere flugpreise, ki-warnungen, bußgelder: das ändert sich im mai für verbraucher

Ein Flugzeug in der Luft. Die Luftverkehrssteuer wird zum ersten Mai angehoben.

Auch im Mai ändert sich wieder einiges für Verbraucher. So will Facebook künftig KI-Inhalte kennzeichnen und nicht mehr löschen, Verkehrssünder können auch in der Schweiz belangt werden und Flugreisen werden mitunter teurer. Auch beim Mindestlohn gibt es in einer Branche Änderungen. Ein Überblick.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta will Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert wurden, künftig nicht mehr löschen, sondern entsprechend kennzeichnen. Wie das Unternehmen in seinem Blog mitteilte, soll die neue Regelung ab Mai gelten. Manipulierte Fotos, Videos und Audiodateien, die nicht anderweitig gegen Regeln zur Veröffentlichung verstoßen, sollen dann mit einem Label „Made with AI“ versehen werden.

Verstöße, die Verkehrssünder in der Schweiz begangen haben, können ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt werden. Davon betroffen sind Strafen ab 70 Euro oder 80 Schweizer Franken, wie der ADAC mitteilte. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.

Fahrverbote aus der Schweiz haben indes keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz nicht. Auch Schweizer, die in Deutschland aufgefallen sind, können in Zukunft in ihrem Heimatland belangt werden.

Fliegen ab Deutschland wird ab Mai voraussichtlich teurer. Wie im zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz festgelegt erhöhen sich die Steuerabgaben, die die Airlines pro Fluggast leisten müssen, auf 15,53 Euro bis 70,83 Euro je nach Flugstrecke und Zielort. Diese Erhöhungen könnten die Fluggesellschaften an ihre Passagiere weitergeben.

Mit Beginn des neuen Monats endet die Übergangsfrist für die CO₂-Labels bei Autohändlern. Ab dem 1. Mai muss sich die Kennzeichnung auf die absoluten CO₂-Emissionen in Gramm beziehen, der bisherige Bezug zum Fahrzeuggewicht entfällt, wie die Bundesregierung mitteilt. Das alte Label war unter anderem vom ADAC kritisiert worden, weil der Verbrauch in Relation zum Gewicht des Fahrzeugs gesetzt worden war. Schwere Autos, die zwar deutlich mehr, aber nicht doppelt so viel verbrauchten wie leichtere Modelle, schnitten dadurch oftmals besser ab. Vom Prinzip erinnert die Kennzeichnung mit den Pfeilen und grünen und roten Balken an bekannte Energieeffizienzklassen, beispielsweise beim Kühlschrank.

Der Mindestlohn in der Altenpflege wird im Mai weiter angehoben. Für Pflegehilfskräfte liegt er nach Angaben der Bundesregierung ab 1. Mai bei 15,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 16,50 Euro und für Fachkräfte steigt er auf 19,50 Euro.

Die Deutsche Bahn stellt ab 2. Mai ihre App „DB Streckenagent“ ein. Zukünftig wolle das Unternehmen Verbindungssuche, Ticketbuchung und Echtzeitinformation für den Bahnverkehr im „DB Navigator“ bündeln. Beliebte Funktionen aus dem Streckenagenten sollen nach Angaben der Bahn in der Software ergänzt werden.

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